Vertreter des öffentlichen Interesses

Ich habe gegen die Ablehnung eines IFG-Antrages geklagt und habe nun vom Gericht eine Abschrift eines Schreibens bekommen, wo sich ein “Vertreter des öffentlichen Interesses beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales” als Verfahrensbeteiligter ankündigt. Habt ihr sowas schon mal gesehen? Was hat es damit auf sich?

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Nein, davon habe ich grade zum ersten Mal erfahren. Klingt aber… interessant.

Da gibts ein paar Informationen zu im Internet. Wikipedia gibt nicht so viel her außer der Rechtsgrundlage (§ 36 VwGO) und dem Hinweis, dass es diese Vertreter aktuell nur in Thüringen und Bayern gibt.

Auf der Seite des Innenministeriums Thüringen gibt es ein paar weitere Informationen zu dem Amt gibt. Das Amt soll wohl als unabängiger Verfahrensbeteilgter das öffentliche Interesse an dem Fall durchsetzen und das Gericht bei der Rechtsfindung unterstützen.

Im besten Fall ist das nur ein Beobachter, der sich dein Verfahren anschaut (oder dir beim Arugmentieren hilft?). Im schlimmsten Fall… argumentiert er im Namen des öffentlichen Interesse des Innenministeriums gegen dich.

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Na das hoffen wir mal nicht… das wäre ja nicht wirklich öffentliches Interesse… also… meiner Meinung nach…

Aber prinzipiell klingt das doch nicht schlecht:

Er ist jedoch nicht Parteivertreter, sondern als objektiver Mittler ausschließlich dem Recht und dem Wohl der Gemeinschaft verpflichtet, d. h. seine Aufgabe besteht darin, die Gerichte bei der Rechtsfindung zu unterstützen und im öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Rechts mitzuwirken.

(von der Thüringen-Seite)

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Hallo, soweit ich das verstanden haben sollen doch Gerichtsverfahren grundsätzlich öffentlich sein. Hier steht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Vordergrund. In einem meiner ersten Verfahren, waren bei einer mündlichen Besprechung auch Zuschauer zugegen.
Ich gehe aber mal auch davon aus, dass der Antragsteller die Kosten für die Zusendung aller Unterlagen wird zahlen müssen.
Aber sehr spannend, dass man das so einfach zu machen können scheint.
LG

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Da er als öffentlich-rechtliche Institution auftritt, wird er von Kosten grds. befreit sein - aber auch keine eigenen Kosten geltend machen können.

Ich würde mir von dessen Beteiligung aber nicht allzuviel erhoffen. Wenn ich auf Wikipedia

lese, dann ist klar, dass mit “öffentlichem” Interesse eher die Interessen des jeweiligen Bundeslandes gemeint sind. Ein Einschalten des VÖI würde mir anzeigen, dass das Land vom Verfahren Wind bekommen hat, und sich nun Einflussnahme auf den Prozess vorbehalten will, aus welchem Grund auch immer. Der VÖI scheint das zu sein, was man im angelsächsischen Rechtskreis als “amicus curiae” kennt, dass er dem klagenden Bürger zur Seite springt, halte ich eher für unwahrscheinlich.

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Oh cool. Was es alles gibt … Das habe ich auf den Thüringen?Thüringer?Thüringischen? Seiten dazu gefunden:

Vertreter des öffentlichen Interesses

Der beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bestellte Vertreter des öffentlichen Interesses kann sich an jedem Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht beteiligen, wenn durch die verfahrensrelevanten Aspekte das öffentliche Interesse wesentlich berührt wird. Hiervon ist in der Regel dann auszugehen, wenn die betreffenden Rechtsfragen über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung sein können – dies geschieht u. a. zuweilen in den Bereichen Polizei- und Ordnungsrecht, Jagd-, Versammlungs- und Katastrophenschutzrecht sowie Denkmalschutz und Städtebauförderung.

Der Vertreter des öffentlichen Interesses stimmt seine Tätigkeit mit den zuständigen Ministerien und Behörden ab. Er ist jedoch nicht Parteivertreter, sondern als objektiver Mittler ausschließlich dem Recht und dem Wohl der Gemeinschaft verpflichtet, d. h. seine Aufgabe besteht darin, die Gerichte bei der Rechtsfindung zu unterstützen und im öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Rechts mitzuwirken.

Auf eine Beteiligung kann jedoch verzichtet werden, wenn das öffentliche Interesse bereits durch Kläger, Beklagte oder Beigeladene bzw. deren Bevollmächtigte ausreichend gewahrt erscheint.

Macht der Vertreter des öffentlichen Interesses von seinem Beteiligungsrecht Gebrauch, so äußert er sich schriftlich und/oder legt seine Auffassung in der mündlichen Verhandlung dar. Dabei hat er dieselben Rechte und Pflichten wie die übrigen Beteiligten, fungiert jedoch als neutrales Bindeglied zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Landesregierung.

Jetzt würde mich bitte mal die Anfrage/Klage interessieren, die da zugrunde liegt @h.thielemann
Edit: hat der @fnord natürlich vor mir schon gefunden und ich nicht gesehen mmmpfff.
Edit2: und der @rugk Ach ich geh besser schlafen heute.

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Danke für die detaillierte Erklärung. Ich hatte ja gehofft dass durch meinn Post, dass es sich bei diesem VÖI um einen Beamten des Innenministerium (welches ja kein so großer Freund von dem IFG zu sein scheint), klar wird auf wessen Seite der Beamte wahrscheinlich stehen wird.

Auch hier möchte ich noch mal betonen, das ist die Seite des Innenministeriums von Thüringen und es ist in meinen Augen ein nicht ganz unabhängiger Vertreter des öffentlichen Interesses des Innenministeriums.

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Ich bin hier absoluter Laie und staune, wie sich eine Partei mit Tricks a priori rechtliche Vorteile verschafft. Wenn die Verwaltung einen Vertreter öffentlichen Interesses VÖI benennen darf, der sich dann am Prozess beteiligt und als neutral zu gelten hat - dann könnte der Bürger nach seinem Gutdünken zum Beispiel frech einen Vertreter öffentlicher Ordnung VÖO benennen, der dann auch als neutral gelten muss. Dann wäre das Gleichgewicht vor Gericht in diesem Punkt wiederhergestellt.
Ich weiß, die Entgegnung, das Gesetz kenne keine solche Instanz, wäre sofort zur Stelle. Man könnte dann argumentieren, eine Ministerpräsidentenkonferenz kennt das Grundgesetz auch nicht und wir müssen uns trotzdem deren Befehlen beugen.

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Es geht um Vorträge eines (ehemaligen) Gesundheitsbeamten auf einer Ärztefortbildung:

Wenn ein Vertreter vom Innenministerium dabei sein will, scheine ich da Fragen der Nationalen Sicherheit zu berühren. Jetzt machen die mich aber wirklich neugierig, was der da in seinen Vorträgen erzählt. :wink:

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