Hallo zusammen,
ich habe ein Gutachten zu Volocopter angefragt ( Gutachten von PricewaterhouseCoopers zur Förderung von Volocopter - FragDenStaat ) angefragt und zu meiner Überraschung ist es als “VS - VERTRAULICH” eingestuft. Daher habe ich eine Anschlussanfrage zu den Einstufungsgründen gestellt ( Einstufungsunterlagen des Gutachtens von PricewaterhouseCoopers zur Förderung von Volocopt als "VS-VERTRAULICH" - FragDenStaat ) und wir werden sehen, was dabei herauskommt. Vorab aber mal zwei kurze Fragen:
- Hat der BfDI im Falle einer Vermittlung die nötigen Kompetenzen eine solche Einstufung überprüfen zu lassen?
- Fallen die Einstufungsgründe für die Vertraulichkeitsstufe auch unter die Vertraulichkeit oder wird das separat gehandelt?
Grüße
Jakob
Man kann den BfDI immer um Vermittlung bitten und er wird routinemäßig das Ministerium um eine Stellungnahme bitten. Danach gibt der BfDI seinerseits eine Einschätzung ab. Wenn diese Einschätzung pro Herausgabe ausfällt, könnte das Ministerium selbst das Gutachten herausgeben und falls nicht, dann hat man gute Gründe für einen Widerspruch oder eine Klage in der Hand. Nein, für den Widerspruch kommt die Antwort vom BfDI in der Regel zu spät. Man kann nur fristgerecht Widerspruch einlegen und dabei darum bitten, mit der Bescheidung des Widerspruchs auf die Einschätzung des BfDI zu warten.
das Sicherheitsüberpfrüfungsgesetz ist m.W. nur im Bereich der nationalen Sicherheit anwendbar. Im IFG heißt es leiter öffentliche Sicherheit und das dehnen die Behörden bei ungeliebten Anfragen sehr weit aus.