Hallo,
was kann man gegen ein Gericht machen, dass Eilantraege laenger als Wahlperioden verschleppt?
In meinem Fall das Verwaltungsgericht Berlin.
Andere Eilantraege werden in Tagen bearbeitet.
Etwas “gegen ein Gericht machen”, ist oft gar nicht wirklich das, was man will. Mitunter ist man ja froh, in einem Rechtsstaat zu leben.
Auch wenn es sich formell um einen Eilantrag handelt, können Gerichte priorisieren, wenn sie unterschiedlichen Eilbedarf sehen. Wenn z.B. in einer Bausache morgen Tatsachen geschaffen werden, indem irgendetwas abgerissen wird, ist es naheliegend, dass morgen irreversible Änderungen drohen und daher am Besten heute entschieden wird. Bei anderen Anträgen mag das Gericht auch zu der Einschätzung gelangen, dass dem Eilbedarf dadurch Genüge getan wird, dass man in wenigen Monaten entscheidet, um nicht auf das Hauptsacheverfahren in einigen Jahren warten zu müssen. Speziell bei der Informationsfreiheit, um die es hier im Forum wohl gehen wird, mag man es mitunter schwer haben, schlüssig zu argumentieren, dass unumkehrbarer Schaden droht, wenn man auf die Hauptsache warten muss.
Das vorangestellt: Wenn man den Eindruck hat, dass das Gericht den besonderen Eilbedarf verkennt, kann es bereits helfen, diesen Umstand nochmal sorgfältig begründet darzulegen. Drängt sich der Eindruck eines Fehlverhaltens der zuständigen Richter der Kammer auf, gäbe es zudem auch noch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
(1)
Hast du wirklich ein Eil-Gerichts-Aktenzeichen bekommen?
In Schleswig-Holstein wäre das … B …/25 statt … A …/25.
Berlin? … K …/25 ist der normale Rechtsstreit.
Der Eilrechtsstreit wird dann ein anderes Aktenzeichen haben.
(2) Ist deine Sache wirklich eilig? Du musst schon sehr hohe Hürden nehmen, damit du einen Eil-Rechtsstreit bekommst. Du kannst also oftmals eher von Glück sprechen, wenn das Gericht wohlwollend deine Wünsche als “normal schnell” ansieht, anstatt dir im Eilrechtsschutz eine teure Zurückweisung zu senden.
(3) Ich zweifle, dass es im Informationsfreiheitsbereich irgend etwas gibt, was eine Eil-Entscheidung rechtfertigen könnte.
(4) Eil-Entscheidung heißt insbesondere: Es dauert nur Monate, nicht Jahre. Meine Erfahrung:
VG Schleswig 3 B 8/24: Du hast zu früh geklagt, die Behörde hat doch nach 5 Jahren gemacht, was du willst, du hättest wahrscheinlich die Eil-Entscheidung verloren, daher trägst du die Kosten. 241,50€ ans Gericht und 20€ an die verklagte Behörde. Klage eingereicht: 15.01.2024, Beschluss 08.03.2024.
10 B 16/22: 15.07.2022 Mein Antrag ans Gericht: Ich will die Gebühren nicht sofort bezahlen müssen wie die Behörde das gerne möchte. Gericht: Das ist doch gar nicht sicher, die Behörde hat doch noch gar nicht mit konkreter Vollstreckung gedroht, also bitte immer locker durch die Hose atmen und abwarten. Nur weil die Behörde in der Vergangenheit nicht zeitnah auf Ihre Schreiben reagiert hat. In diesem wichtigen Fall würde sie das bestimmt tun. Die Behörde hat plötzlich tatsächlich schnell reagiert, am 27.07.2022 hat sie von der Vollstreckung abgesehen. Am 16.08.2022 hat das Gericht entschieden, dass ich die Kosten tragen muss. Am 23.01.2024 habe ich dann die Rechnung über 57 Euro bekommen.
10 B 6/24 und 3 B 12/24: 13.01.2024 Eilantrag eingereicht. 08.03.2024 abgelehnt. Ihre Grundrechte sind nicht ausreichend beeinträchtigt. Der langsame Weg tut es doch auch.
3 B 13/24 19.01.2024 Eilantrag eingereicht. 20.03.2024 abgelehnt. Sie haben eine potentielle Gesundheitsschädigung nicht ausreichend belegt. Der langsame Weg tut es doch auch.
10 B 131/24. Eilantrag am 08.08.2024 eingereicht. 29.08.2024 Beschluss: Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht - Nur weil die Polizei nicht weiß, wo sie die illegal gemachten Aufnahmen speichert und nur weil die Polizei zu verboten Zwecken Aufnahmen weitergibt, ist das kein Grund für einen Eilrechtsschutz. Sie können ja immer noch, wenn die Videos widerrechtlich gegen Sie verwendet werden, ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.
VG Hannover 11 B 3765/24: 28.08.2024 23:58 Uhr eingereicht,
am 29.08.2024 14:35 Uhr die Entscheidung von der nicht-zuständigen falschen Kammer erhalten: Dass die falsche Behörde eine Allgemeinverfügung auf rechtlich nicht gegebener Grundlage erlässt, ist kein Grund für Eilrechtsschutz, das können sie mal schön nachträglich im allgemeinen Rechtsschutz lösen. Im allgemeinen Rechtsschutz hat die Behörde auf Hinweis der richtigen Kammer des Gerichts klein beigegeben (11 A 3764/24, nach Kammer-Wechsel 10 A 3819/24). Die Kosten für die Eil-Entscheidung, 241,50 + 20 Euro, musste ich trotzdem bezahlen. Naja, wir streiten noch drum. Seitdem. Am 18.11.2024 habe ich das Geld beantragt. Die Kostenbeamtin hat es am 13.03.2025 abgelehnt. Ich habe am 14.03.2025 Antrag des Gerichts beantragt. Seitdem ist nichts passiert. Ist ja auch erst 3 Monate her…