ich bin Deutscher, habe aber keinen Wohnsitz in Deutschland. Als Antwort auf meine Anfragen kam immer “bitte Adresse in Deutschland angeben”.
Dazu meine Fragen:
1.- Gilt das IFG nur für Bürger mit Wohnsitz in Deutschland? (Im IFG steht “jeder”)
2.- Falls nein, kann ich die Auskunft per Email einfordern? (im IFG steht, das erhöhter Verwaltungsaufwand ein Grund für die Ablehnung ist)
Moin Steffen!
Das IFG ist ein Jedermannrecht. Das bedeutet: Man muss nicht in Deutschland wohnen und auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Behörde, eine deutsche Adresse zu fordern. Im Gegenteil: Per E-Mail wäre es ja sogar kostensparend. Schreib ihnen das gern!
Beste Grüße
Arne