Veröffentlichung von Petitionen

Im Falle des BMJV hatte das BVerwG bereits entschieden, dass die Stellungnahmen zu Petitionen herausgepflichtig sind. Aus den Sammelübersichten des Bundestages geht jedoch nur das dortige Aktenzeichen hervor, nicht jedoch das entsprechende Aktenzeichen des Bundesministeriums.

Diese nutzen dies, weil sie angeblich die Petition nicht finden können. Wie kann man hier Abhilfe schaffen?

Moin,

kurze Frage ob ich alles verstanden habe:

Du hast eine Sammelübersicht über Petitionen, die beim Bundestag sind und möchtest dadurch an die Aktenzeichen zu den Petitionen in den Ministerien?

Falls ich das so richtig verstanden haben sollte: Eine Möglichkeit wäre Testweise ein Aktenzeichen anzufragen bei einem Bundesministerium, indem du den Titel und das Bundestagsaktenzeichen nennst. Ich gehe stark davon aus, dass in den Ministerien auch die Aktenzeichen aus dem Bundestags als Bezugspunkt gespeichert werden.

Hi,

genau dies habe ich versucht mit der Aussage, dass sie es nicht zuordnen könnten.

Oke. Dann würde ich an deiner Stelle einmal das oben beschriebene Verfahren ausprobieren.