Veröffentlichung einer Information entgegen der Bitte der Behörde

Hallo zusammen,

Ich habe eine Anfrage gestellt, die mit der gesuchten Information beantwortet wurde. Im Antwortschreiben von der Behörde habe ich den Hinweis bekommen, auf das Impressum zu achten (siehe Foto). Kann ich die Information (Bericht als PDF) nun auf FdS öffentlich freigeben? Die Behörde schreibt selbst auf social Media, dass sie die Information auf Nachfrage per Mail “dem interessierten Fachpublikum” bereitstellen.

Hier die Anfrage: Anfrage Abschlussbericht "Drehleiterunfall Feuerwehr Kiel am 17.10.24" - FragDenStaat

Amtliches Werk in amtlicher Funktion erstellt, ich denke, du darfst es veröffentlichen.

Die Stadt Kiel kann das natürlich anders sehen und dich verklagen.

Wer Recht hat, wird sich dann fünf Jahre später zeigen, wenn die Gerichtsentscheidung da ist.

Ich glaube nicht, dass sie dich verklagen. Die haben ganz andere Sorgen…