Vermittlungsbutton für VIG-Anfragen in Hamburg einrichten

Moin FdS-Team,

nach dem Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz
( HmbAGVIG)
ist der hamburgische LfDI bei der Vermittlung nach dem VIG zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Ausführungsgesetz in Verbindung mit § 14 HmbTG.

Da ich nicht erwarte, dass sich das Bezirksamt zurückmeldet, plane ich nächste Woche eine Vermittlung zu beginnen. Jedoch fehlt mir hierzu der Vermittlungsbutton. Daher wäre meine Bitte bei VIG-Anfragen in Hamburg den Vermittlungsbutton zu aktivieren.

Liebe Grüße
Kris

1 „Gefällt mir“