Verkehrsrecht wo steht das Deutsche in Bezug auf Fahrräder?

Hallo. Ich möchte gerne vom Chef von Deutschland wissen was das aktuelle Verkehrgesetz in Bezug auf Fahrräder ist. Aktuell soll in Berlin ein Radweg auf der Hermanstr. entstehen. Ich möchte die Vorgaben wissen. Weil was passiert, wenn nu plötzlich Autodemos stattfinden? Dann wäre es Energie und Zeitverschwendung einen Radweg zu bauen. Auf was kann man sich berufen? Es ist ja schon kurios das der Bürgermeister vom Bezirk Neukölln machen kann was er will. Das hat sein Chef, also der Bürgermeister von Berlin gesagt. Ist das so? Kann Neukölln beschließen komplett alles in Fußgängerwege und Radwege umzubauen?
Was ist wenn dann sich Düsseldorf beschwert?
Deswegen möchte ich vorab das Gesetz von Deutschland wissen. Laut dem Berliner Mobilitätsgesetz hat seid 2018 Fahrrad Vorrang vor Auto. Doch was ist wenn Deutschland das Gegenteil sagt?
Es gibt kein deutsches Mobilitätsgesetz. Wie kann ich als Bürger das einfordern? Vielleicht gibt es das ja auch schon und ich habe halt noch keine Ahnung. Bitte um Wissensvermittlung.

Öhm…

also fangen wir mal vorne an.
Es gibt eine Normenhirachie.
Das Gesetz ist das StVG, dann kommt die Verordnung StVO, danach die Verwaltungsvorschrift VwV-StVO. Und danach kommt ein ganzer Sack technischer Regelwerke und Co. Das ist die Seite vom Bund. Auf Landesebene kann es ebenfalls Gesetzte, Verordungen, usw. geben, ist etwas auf Bundesebene oder höher nicht geregelt, kann dies grundsätzlich ein Bundesland regeln.

Dazu gibt es komplette Berufszweige und Studiengänge. Ich würde dir empfehlen, dich grundsätzlich erstmal mit der Normenhierachie in Deutschland auseinander zu setzen und dich anschließend durch die Gesetze, Verordnungen und Co. zu wühlen. Ein paar habe ich dir ja bereits aufgelistet.

Moin,

Der Bund ist zuständig für die allgemeinen Regelungen zum Straßenverkehr (StVG, StVO, StVZO etc.) sowie für die Bundesfernstraßen.
Die Länder kümmern sich um Radwege für die Landesstraßen, die Kreise für die der Kreisstraßen und die Gemeinden für die der Gemeindestraßen.
Da Berlin aber (wie Hamburg, nicht aber Bremen) eine sog. Einheitsgemeinde ist (das heißt: es wird nicht unterschieden zwischen Aufgaben der Kommunen und des Landes, sodass der Senat für beides zuständig ist). Allerdings kann der Senat das Recht zB an die Bezirke geben mit dem Auftrag, dass die etwas tun sollen.

Dann beschwert Düsseldorf sich, es kann aber nichts machen.

Bundesrecht trifft dazu meines Wissens keine Aussage. Wenn es aber Bundesrecht geben würde, welches dem Auto eine Vorreiterstellung zuschreibt oder eine Vorreiterstellung seitens der Länder verbietet, dann dürfe das Landesgesetz nicht angewandt werden.

Entweder mit dem Abgeordneten des eigenen Wahlkreises Kontakt aufnehmen, einer Fraktion schreiben oder eine Petition starten.

Um die genauen Vorgaben zu erfahren empfehle ich einfach mal beim Bezirksamt nachzufragen. Solche Anfragen werden meiner Erfahrung nach (zumindest in Hamburg) ziemlich schnell bearbeitet.

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