Hallo zusammen,
Kleiner Hinweis vorweg - Als Niedersachse gibt’s für mich leider kein IFG auf das ich die Herausgabe der Unterlagen stützen könnte, daher fällt das raus.
Ich würde gern von einer kommunalen Behörde die Vergabeunterlagen zu einer Konzession bekommen, welche mit ~10 Mio. Euro Konzessionswert eindeutig unter die Vorschriften der KonzVgV fällt.
Auf Nachfrage wurde mit mitgeteilt, dass man mir diese aus “Datenschutzgründen” nicht zur Verfügung stellen würde.
Abgesehen davon, dass es m.E. völlig absurd ist, öffentliche Unterlagen zu einer öffentlichen Ausschreibung aus “Datenschutzgründen” unter Verschluss zu halten, frage ich mich nun, ob das überhaupt rechtens ist.
Ich habe für die betreffende Ausschreibung auch den Eintrag im Amtsblatt der EU gefunden, in der ein Link zu den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein sollte. Dieser ist aber inzwischen “tot”, d.h. über den Link komme ich nicht an die Unterlagen, weil sie aus dem verlinkten System offline genommen wurden.
§17 KonzVgV sagt allerdings:
“Der Konzessionsgeber gibt in der Konzessionsbekanntmachung […] eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.”
Vielleicht hat irgendwer von euch ja Erfahrung damit:
Lässt sich daraus für mich ein Anspruch auf Veröffentlichung der Unterlagen ableiten? Schließlich ist das offline nehmen nach Zeit xy ja schon eine Einschränkung. Lohnt es sich, eine Stellungnahme des Bundesministeriums anzufragen?
Vielen lieben Dank schon mal!