Unverständliche Behördenantwort - Anhörung des angefragten Betriebes und Verwaltungsverfahren?

Hallo,

ich habe über Frag den Staat/ Topf Secret für ein Restaurant in Stuttgart die Kontrollberichte am Amt für öffentliche Ordnung angefragt (https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-langolino-stuttgart/) Dieses hat mir nun einen Brief geschickt in dem der folgende Passus steht:

“Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß §5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. (…) Durch die zwingend erforderliche Anhörung des Betriebes gemäß §28 LVwVfG als am Verfahren Beteiligter, wird das Verwaltungsverfahren eröffnet.”

Frage: Ist dies üblich? Und wenn ja, was bedeutet das?

Viele Grüße,
k.seebi

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Moin,

das Verhalten ist üblich.
Mit Ziffer 2 ist Ziffer 2 des Antrages an die Behörde gemeint (“2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.”).
§5 VIG schreibt vor, dass der betroffene Betrieb informiert und angehört werden muss. Nach Absatz 2 verlängert sich in diesem Falle die Frist auf 2 Monate.
Zudem eröffnet das Amt ein Verwaltungsverfahren mit dem Betrieb bzgl. der Herausgabe der Informationen.

Ich hoffe, dass ich als nicht-Jurist das alles möglichst richtig beschrieben habe.

Gruß,
Jasper

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Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

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Meiner Meinung nach dienen solche Texte von Behörden dazu den anfragenden Laien gleich so mit §§ abzuschrecken um die Anfrage nicht weiter zu verfolgen, da fragt man sich schon auf wessen Seite die Behörden stehn.
Wurde Topf Secret nicht mal zum schutz der Verbraucher ins leben gerufen?