Untersteht eine Stiftung öffentlichen Rechts dem IFG?

Ganz explizit geht es um unsere Stiftung Saarländischer Kulturbesitz

Deren Securety-Dienst meiner Meinung nach seine Kompetenzen überschreitet.
Jetzt frage ich mich: Kann ich den Vertrag der Beiden erfragen um Einsicht zu erhalten, ob der Dienst innerhalb seines Mandates handelt, oder zu weit geht wenn er z.B. Leute die nichts weiter tun als friedlich zu verweilen, einfach von dem Platz jagt, den jeder hier als öffentlichen Platz wahrnimmt…
Vielen Dank für eure Antwort!!! :slight_smile:

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Moin! Sollte grundsätzlich so sein. Hier gibt’s die Behörde: Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - FragDenStaat

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Also konkret anfragen müsstest du die Leistungsbeschreibung des Vertrages mit der Sicherheitsfirma. Wenn du die “Verträge der beiden Mitarbeiter” anfragst, wird das nichts. Die individuellen (Arbeits-) Verträge der beiden Mitarbeiter wirst du IMHO nicht bekommen können, die bringen dir auch nichts, weil das, was dich interessiert, in der Leistungsbeschreibung des Auftrags an die Sicherheitsfirma steht. Es wird ja eine Ausschreibung gegeben haben.

Und ob ein Platz öffentlich ist, oder nicht, ist leicht bei der Gemeinde zu klären, dementsprechend ist dann auch klar, ob es überhaupt sowas, wie ein Hausrecht dort gibt.

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