Untätigkeitsklage eingereicht - 511 Euro werden gefordert, zahlen?

Wir haben vor kurzem eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt Darmstadt eingereicht,
weil sie nicht auf unsere FdS Anfrage geantwortet haben.
https://fragdenstaat.de/anfrage/finanzierung-des-informationszentrums-auf-der-mathildenhoehe-darmstadt-2/#nachricht-1035827

Allgemeine Verfahrensgebühr von 511€ sind jetzt schon an das Verwaltungsgericht zu zahlen. Leider kam eben diese geforderte Summe direkt zurück innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Damit habe ich nicht gerechnet. Was soll ich nun tun? Soll ich einen Vergleich anstellen und nun erst einmal 20 % des Betrags zahlen? Und / Oder Prozesskostenhilfe beantragen? Gibt es Beratungsmöglichkeiten dafür?
Ich bin Student und diese Summe sind allein 70 % meiner monatlichen Einnahmen.

Nun hat die Stadt Darmstadt einen Monat Zeit, um darauf zu reagieren, falls nicht kommt es zum Prozess.

Streitwert standardmäßig 5000€.
Wie geht es weiter, warten noch weitere Kosten auf mich? Kann ich es abbrechen, wenn ich diese Kosten nicht zahlen kann?

Sollte ich jetzt eine:n Anwält:in einschalten?

Ich freue mich über jegliche Art der Unterstützung.

Herzlichen Dank!

Die Untätigkeitsklage bezahlt zwar am Ende die verklagte Behörde, man muss die Gerichtskosten aber vorstrecken, bis der Richter entschieden hat, dass es sich tatsächlich um eine Untätigkeitsklage handelt.

Interessant, sind wir also schon bei 511€ angelangt. Bisher waren es 483€ und davor 438€.

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Der Betrag hat sich Mitte des Jahres geändert.

Wenn du zurück ziehst, musst du nur 1/3 davon bezahlen, hast aber auch nichts davon gehabt, außer eben diesen Kosten. Und du musst sie eben selbst bezahlen!

Wenn das Gericht feststellt, dass es eine Untätigkeitsklage ist und die Behörde zum Handeln auffordert und du dich mit der Antwort der Behörde zufrieden zeigst, dann bekommst du dein gezahltes Geld unverzinst zurück.

Wenn du nicht zahlst, kommt die Landeskasse und schickt dir eine Mahnung und will ein paar Euro Mahngebühren. Wenn du weiterhin nicht zahlst, wird halt eskaliert bis hin zur Pfändung…

Du kannst Ratenzahlung vereinbaren…

Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, das hättest du aber, glaube ich, vorher machen müssen, aber versuche es einfach nachträglich. Das PKH-Verfahren ist kostenfrei. Ist aber sehr großer Aufwand… Und wenn du innerhalb von 4 Jahren wieder zu Geld kommst, musst du es doch selbst bezahlen…

Wozu willst du einen Anwalt? Auf dessen Kosten bleibst du am Ende wahrscheinlich sitzen, wenn das Gericht nicht für dich entscheidet, dass “die Beiziehung eines Anwalts notwendig war.” Wozu braucht es auch bei einer Untätigkeitsklage einen Anwalt?

Dass du wirklich dein Geld zurück bekommst, ist schon Glückssache. Ich habe mal nur die Hälfte wiederbekommen… Rechtsmittel ist gegen die Entscheidung nur die Anhörungsrüge…

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Ja danke dir! Haben eine Spende erhalten & werden es zahlen.

Könnten wir denn, wenn die Stadt die Information nicht herausrückt und es zum Prozess kommen würde, noch zurückziehen, um nicht auch noch das Risiko einzugehen alle Prozesskosten zahlen zu müssen?

LG

Die Behörde hat doch geantwortet…

Die Frage ist, ob ihr ernsthaft vor Klage-Einreichung mit einer inhaltlichen Bescheidung rechnen konntet.

Könnt ihr denn überhaupt beweisen, dass eure Anfrage wirklich angekommen ist? Hat sie einen eindeutigen, zahlungswilligen Absender erkennen lassen?

Das wird alles in Schreiben der Behörde vor Gericht mitgeteilt.

Wenn die Behörde euch irgendwann inhaltlich antwortet oder einen Bescheid schickt, dass die Antwort z.B. nicht erteilt werden kann, weil es ein Geschäftsgeheimnis ist, und du willst dann “Schluss” sagen, weil die diese Antwort “reicht”, dann musst du die Klage für erledigt erklären und darum bitten, dass der Beklagten die Kosten auferlegt werden.

Die Beklagte wird sich deiner Erledigungserklärung anschließen und

(a) womöglich bereit sein, die Kosten zu übernehmen, dann 1/3 von 511,50€, also 511,5/3=170,5 Euro tragen.

oder eben (b) das Gericht bitten, dir die Kosten aufzuerlegen, weil es ja unnötig war, das Gericht anzurufen, weil du ja wusstest, dass die Behörde nur schriftliche Anfragen mit Angabe der tatsächlichen Melde-Adresse beantwortet.

Wenn du Glück hast, bietet dir das Gericht noch mal an, dass du die Klage für 170,50€ zurück nimmst.

Wenn du das nicht machst, dann entscheidet das Gericht. Da es aber nun ja tatsächlich etwas entscheiden muss, will es die vollen 511,50€ haben.

Wenn du Pech hast, drückt das Gericht sie komplett dir auf, weil die Behauptung der Beklagten, dass du Schuld bist, plausibel klingt.

Du kannst dann nur noch die “Anhörungsrüge” erheben, dass dein Argument “Aber die Behörde hat 3 Monate gar nichts gemacht.” nicht gehört wurde. Dann bekommst du ein Rechnung für deine Anhörungsrüge (ich glaube 70€) und den Kommentar, dass dein Argument sehr wohl beachtet wurde, die Gegenseite aber überzeugender war. Punkt. Ende. Verloren.

Es kommen am Ende noch 20€ für die Behörde dazu. Die wollen sie immer haben und bekommen sie auch immer zugesprochen.

Ich hatte einen Fall, da hat das Gericht gesagt 50/50 von 483€. Das fand ich nicht so geil; kann man aber halt einfach nichts machen.

Man kann auch nicht zurückziehen und nicht erledigt erklären. Dann hat das Gericht wirklich zu entscheiden, eben auch über das Argument, ob das jetzt wirklich ein Betriebsgeheimnis ist; und man kann, wenn einem das Ergebnis nicht passt, in Berufung gehen…