Die Behörde hat doch geantwortet…
Die Frage ist, ob ihr ernsthaft vor Klage-Einreichung mit einer inhaltlichen Bescheidung rechnen konntet.
Könnt ihr denn überhaupt beweisen, dass eure Anfrage wirklich angekommen ist? Hat sie einen eindeutigen, zahlungswilligen Absender erkennen lassen?
Das wird alles in Schreiben der Behörde vor Gericht mitgeteilt.
Wenn die Behörde euch irgendwann inhaltlich antwortet oder einen Bescheid schickt, dass die Antwort z.B. nicht erteilt werden kann, weil es ein Geschäftsgeheimnis ist, und du willst dann “Schluss” sagen, weil die diese Antwort “reicht”, dann musst du die Klage für erledigt erklären und darum bitten, dass der Beklagten die Kosten auferlegt werden.
Die Beklagte wird sich deiner Erledigungserklärung anschließen und
(a) womöglich bereit sein, die Kosten zu übernehmen, dann 1/3 von 511,50€, also 511,5/3=170,5 Euro tragen.
oder eben (b) das Gericht bitten, dir die Kosten aufzuerlegen, weil es ja unnötig war, das Gericht anzurufen, weil du ja wusstest, dass die Behörde nur schriftliche Anfragen mit Angabe der tatsächlichen Melde-Adresse beantwortet.
Wenn du Glück hast, bietet dir das Gericht noch mal an, dass du die Klage für 170,50€ zurück nimmst.
Wenn du das nicht machst, dann entscheidet das Gericht. Da es aber nun ja tatsächlich etwas entscheiden muss, will es die vollen 511,50€ haben.
Wenn du Pech hast, drückt das Gericht sie komplett dir auf, weil die Behauptung der Beklagten, dass du Schuld bist, plausibel klingt.
Du kannst dann nur noch die “Anhörungsrüge” erheben, dass dein Argument “Aber die Behörde hat 3 Monate gar nichts gemacht.” nicht gehört wurde. Dann bekommst du ein Rechnung für deine Anhörungsrüge (ich glaube 70€) und den Kommentar, dass dein Argument sehr wohl beachtet wurde, die Gegenseite aber überzeugender war. Punkt. Ende. Verloren.
Es kommen am Ende noch 20€ für die Behörde dazu. Die wollen sie immer haben und bekommen sie auch immer zugesprochen.
Ich hatte einen Fall, da hat das Gericht gesagt 50/50 von 483€. Das fand ich nicht so geil; kann man aber halt einfach nichts machen.
Man kann auch nicht zurückziehen und nicht erledigt erklären. Dann hat das Gericht wirklich zu entscheiden, eben auch über das Argument, ob das jetzt wirklich ein Betriebsgeheimnis ist; und man kann, wenn einem das Ergebnis nicht passt, in Berufung gehen…