Moin,
@juliankpf du bist explizit nicht angesprochen. Da kommt eh nur sachfremder Unsinn…
An alle anderen:
Was macht man eigentlich, wenn die Aufsicht nicht nur nicht durchgreift, sondern faktisch über Monate hinweg wirkungslos bleibt?
Aus meinen Erfahrungen mit der LDI NRW ergibt sich in den letzten Jahren ein wiederkehrendes Muster:
Die informationspflichtige Stelle reagiert nicht innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist. Beschwerde bei der LDI NRW. Die LDI NRW beschränkt sich zunächst darauf, eine „Erinnerung" anzuregen – ohne erkennbare weitere Maßnahmen. (das ist sogar schon gut - meist wird gar nicht reagiert) Nach der Erinnerung folgt standardmäßig von der Stelle: „Informationen nicht vorhanden". Ich kann jedoch wiederholt nachweisen, dass diese Informationen sehr wohl existieren. Daraufhin wird seitens der LDI NRW bei der Stelle nachgefragt. Ergebnis: Die Informationen seien vorhanden, aber nicht digital; eine Einsicht in Papierakten wolle man vermeiden. Trotz klarer Hinweise, dass vergleichbare Daten bereits von der Stelle selbst digital erhoben und veröffentlicht werden, bleibt jede weitere Konsequenz aus. Mehrere Sachstandsanfragen bei der LDI NRW verlaufen weitgehend ins Leere - teilweise lapidar mit Begründung: „warten Sie doch erstmal ab" - nach über vier Monaten und haltlosen Schutzbehauptungen durch die Stelle wohlgemerkt. Nach über einem halben Jahr wird der Vorgang faktisch abgeschlossen mit der Bewertung: kein Problem, Informationen nicht vorhanden.
Damit stellt sich ernsthaft die Frage, wie hier Rechtsaufsicht überhaupt verstanden wird.
Denn rechtlich ist die Lage eigentlich eindeutig:
Die Soll-Frist des IFG NRW („unverzüglich") wird systematisch nicht eingehalten. Auch die Monatsfrist wird regelmäßig überschritten. Die Begründung „Informationen nicht vorhanden" steht im klaren Widerspruch zu den vorliegenden Nachweisen.
Im Gesetz heißt es ausdrücklich:
Stellt die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Verstöße gegen dieses Gesetz bei informationspflichtigen Stellen fest, fordert sie oder er diese zur Mängelbeseitigung auf.
und weiter:
Von einer Beanstandung kann nur bei unerheblichen Mängeln oder gesicherter Behebung abgesehen werden.
Beides trifft hier erkennbar nicht zu. (Unerheblich wäre z.B. ein Einzelfall - hier liegt Regelmäßigkeit vor: ich habe das bei > 10 Verfahren so miterlebt)
Statt effektiver Kontrolle entsteht der Eindruck eines Verfahrens, das strukturell auf Verzögerung, formale Minimalreaktion und letztlich folgenlose Abschlüsse hinausläuft.
Ich habe ausdrücklich Akteneinsicht beantragt. Stattdessen erhielt ich lediglich eine DSGVO-Auskunft – ohne substanzielle Transparenz über interne Abläufe oder die tatsächliche Bearbeitung. Damit bleibt der Eindruck, dass hier nicht nur verspätet, sondern inhaltlich kaum kontrolliert eingegriffen wird.
Was macht ihr bei sowas? Einfach lustlos aufgeben?