Unkenntlichmachung Belange die die Aktivitäten dritter Berühren §7 Abs. 2 IFG - Anfrage #298722

Hallo an alle,
für meine Anfrage zu den Aktivitäten dt. Unternehmen in Kolumbien hat mir das Wirtschaftsministerium geantwortet, dass eine Unkenntlichmachung der Belange die die Aktivitäten dritter Berühren eine erhebliche Kosten und Bearbeitungsreduktion verursachen. Würde die Zustimmung bedeuten, dass sie mir viele Informationen geschwärzt vorbehalten können oder betrifft das wie im §7 Abs. 2 IFG lediglich Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse?
Welche Folgen hat eine Zustimmung für mich? Inwiefern wirkt sich dies auf meine Anfrage aus?
Über eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Anfrage: Aktivitäten deutscher Unternehmen in Kolumbien - FragDenStaat
Solidarische Grüße

In deiner Anfragekorrespondenz sind viele Zwischennachrichten nicht freigeschaltet.
Ich verstehe deine Ausführungen so, dass das Wirtschaftsministerium dir anbietet, Passagen so zu schwärzen, dass kein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden muss, sprich: Es müssen keine Dritten um Erlaubnis gebeten werden und dadurch fallen weniger Gebühren für dich an.

1 „Gefällt mir“

So sehe ich das auch.