Unangemeldeter Besuch vom angefragten Betrieb?

Hallo zusammen,

zur Vorgeschichte: Ich habe eine Topf-Secret-Anfrage gestellt und bisher noch keine Auskunft erhalten. Diese wurde mir inzwischen in Aussicht gestellt.

Vier Wochen nach meiner Anfrage erhielt ich eine Einladung der Firma, zu einem persönlichen Gespräch.

Ich kenne den Betrieb, auch die Produktionsstätten, flüchtig, und habe eigentlich kein Interesse daran. Da ich mit der Behörde und aus Gründen eben nicht mit dem Betrieb kommunizieren möchte (sonst hätte ich ja auch direkt dort fragen können), habe ich diese Einladung schlichtweg ignoriert.

Exakt drei Wochen später erhielt ich die gleiche Einladung der Firma, allerdings per Einschreiben. Meine Reaktion darauf beschränkte sich weiterhin auf Ignoranz, aus verschiedenen Gründen, die auch völlig unerheblich sind.

Vier Wochen später erhielt ich von der betreffenden Behörde einen Bescheid über die (beabsichtigte) Erteilung einer Auskunft. Es wird beabsichtigt, mir die begehrten Informationen zu gewähren. Die Kopie davon ging ebenfalls an den Betrieb. Desweiteren steht da: “Die Auskunftsgewährung an Sie wird 14 Tage nach Zustellung dieses Bescheides an den betroffenen Betrieb, sofern dieser bis dahin keine wirksamen Rechtsmittel eingelegt hat, auf dem Postweg erfolgen.”

Ok.

Diese Frist ist jetzt die Tage abgelaufen. Ich rechne also jeden Tag mit dem Bescheid.

Was mich heute Vormittag komisches ereilt hat: Es klingelte und vor der Tür standen zwei männlich gelesene Menschen, von kräftiger Statur mit Mund-Nase-Bedeckung, die behaupteten, von dem entsprechenden Betrieb zu sein und doch mal mit mir sprechen wollten, denn sie hätten mich per Post ja nicht erreicht. Ich kenne den Betrieb bereits, sowohl als Kunde als auch intern, das teilte ich den angeblichen Mitarbeitern mit. Auch dass ich kein Interesse an einem persönlichen Gespräch habe.

Der Überraschungsmoment war auf der anderen Seite und ich vergaß nach den Namen zu fragen. Das ärgert mich, im nachhinein.

Auf meine Frage, wo denn jetzt genau da ein Problem wäre, sagte einer der Menschen sinngemäß: Wenn wir Dokumente dieser Art herausgeben, möchten wir schon wissen was damit passiert.

Darauf habe ich nicht geantwortet, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass es doch jedem frei zusteht, das Recht anzuwenden, in diesem Fall eben das IFG. Anschließend habe ich die Menschen herausgebeten.

Mag das jemensch bewerten?

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Das hört sich ja echt komig an,Ich habe mich auch immerwieder gefragt warum die Besitzer der betriebe meine Anschrift bekommen und ob das missbraucht werden kann,und an deinem Beispiel sieht man ja ein Gewisses Risiko.

Halte uns doch auf dem laufenden

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Das ist leider nicht der erste Fall:

Obwohl ich selbst aus verschiedenen Gründen selbst keine VIG-Anfragen stelle, wüsste ich genau, wessen Kontrollberichte ich in meiner Umgebung ich beantragen müsste, um ebenfalls in den “Genuss” solch “freundlicher Hausbesuche” kommen zu können.

Die Offenlegungspflicht in § 5 Abs. 2 S. 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) passt aus meiner Sicht nicht zu einem voraussetzungslosen Anspruch wie in § 2 Abs. 1 VIG und sollte daher gestrichen werden. Dieser Fall ist wieder ein Argument mehr.

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Gibt es dafür schon eine Kampagnie?

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Eine Kampagne dazu ist wohl schwer, weil man muss ja auf eine Gesetzesänderung hinwirken.
Theoretisch wäre hier wohl eher eine Petition die bessere Richtung oder -Begriff.

Allerdings muss man dazu halt auch genügend Petenten/Petentinnen finden…

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Mit Politikern zu sprechen würde wohl nicht soviel bringen?