Umgang mit Eingangsbestätigungen

Moin,
unter fast jeder FragDenStaat Anfrage, steht ja der Satz:

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mein Eindruck ist, das nur wenige Behörden eine Eingangsbestätigung verschickten und hab mal wahllos beim Statistikamt Nord gefragt ob es da eine Regelung für gibt. Regelungen zum Versand von Eingangsbestätigungen bei E-Mail - FragDenStaat . Würde mich freuen, wenn wir diese Info von jeder Behörde hätten.

Gruß
Sven

Servus tabacha, willkommen im Forum!
Mein Eindruck ist, dass über die Hälfte der Behörden Eingangsbestätigungen verschicken, oder alternativ zeitnah antworten. Dann ist eine Eingangsbestätigung meiner Meinung auch entbehrlich. Dennoch lassen viele Behörden monatelang nichts von sich hören - oft auch nicht auf Nachfrage.
Ich hatte auch schon einige Fälle, bei denen ich bei einer anstehenden Untätigkeitsklage ein ungutes Gefühl hatte, weil ich ohne Eingangsbetätigung nicht sicher war, dass meine Anfrage tatsächlich ankam. Dafür gibt es zum Glück das Sendeprotokoll der über FdS versendeten E-Mails. Ob man sich darauf aber im Extremfall verlassen kann, ist noch nicht gerichtlich geklärt.
Die Idee finde ich also gar nicht schlecht, aber bei dem Großteil der Behörden halte ich es für nicht nötig.

Moin DR1,

ich finde das ist eine Frage der Höflichkeit. Wenn mir im beruflichen Kontext ein Kunde schreibt, dann antworte ich ihn zeitnah oder ich schreib ihm, dass es dauert. Ich finde die Leiter der Einrichtungen könnte das klarstellen könnten, z.B indem sie eine Dienstanweisung erlassen. Oder indem sie einen Autoresponder erstellen, zumindest für so Sammelpostfächer wie poststelle@…

Ich hab auch schon das gehabt, dass es hieß, ihre E-Mail haben wir gar nicht erhalten.

Gruß
Sven

Ich habe bisher gute Erfahrungen mit den E-Mail-Server-Antworten der Empfängerbehörde gemacht. Ich habe schon mehrere Untätigkeitsklagen darauf gestützt und auch wenn die Behörde letztlich nicht klären konnte, warum die E-Mail verloren gegangen ist, haben sie die Server-Antwort zähneknirschend als Nachweis der Zustellung durchweg akzeptiert.

So war das bei mir auch zweimal. Aber die Fälle wurden dann erledigt, ohne dass die Gerichte darüber entschieden haben. Deshalb würde ich mich nicht zu sehr darauf verlassen, dass ein Urteil auch zu Gunsten des Antragstellers ausfällt.

Vielleicht thematisch auch ganz passend:

Laut dem RKI gibts dazu nichts. Hihi, glaub ich kaum. :slight_smile:
Na dann, müssen wir eben ein Widerspruchsverfahren führen.

Mal was neues vom RKI zu den Eingangsbestätigungen: Das RKI meint auch nach Widerspruch, es gäbe keine Anweisungen dazu…
na klar…