Ich möchte bei einer Gemeinde in Niedersachsen nach NUIG eine Anfrage zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen aus der kommunalen Bauleitplanung stellen. MIch interessiert dabei weniger der konkrete Umsetzungsstand - mir ist bekannt, dass die Maßnahmen nicht umgesetzt wurden - als vielmehr der finanzielle Aspekt. Es liegt eine Begründung zum Grünordnungsplan vor und eine Satzung, aus der hervorgeht, dass die privaten Bauherren für die Finanzierung der Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden sollen. Ich möchte die Gemeinde um die Information bitten, in welcher Höhe diese Gebühren bei den privaten Bauherren erhoben worden sind und in welcher Höhe Kosten für den Ankauf von Flächen und von Pflanz-Maßnahmen bislang angefallen sind. (Hintergrund und Hoffnung dabei ist, die Kommunalaufsicht oder andere Stellen für das Umsetzungsdefizit zu interessieren und dafür dieser spezielle finanzielle Aspekt relevant sein könnte.)
Und hier endlich meine konkrete Frage:
fallen die gewünschten Informationen unter die Begriffsbestimmung §2 UIG (3)
3 a) Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken
oder
3b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme
oder
4.Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts
oder
5.Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden
Ich bin für alle Hinweise sehr dankbar!