(UIG) § 2 Begriffsbestimmungen - richtige Kategorie für Anfrage?

Ich möchte bei einer Gemeinde in Niedersachsen nach NUIG eine Anfrage zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen aus der kommunalen Bauleitplanung stellen. MIch interessiert dabei weniger der konkrete Umsetzungsstand - mir ist bekannt, dass die Maßnahmen nicht umgesetzt wurden - als vielmehr der finanzielle Aspekt. Es liegt eine Begründung zum Grünordnungsplan vor und eine Satzung, aus der hervorgeht, dass die privaten Bauherren für die Finanzierung der Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden sollen. Ich möchte die Gemeinde um die Information bitten, in welcher Höhe diese Gebühren bei den privaten Bauherren erhoben worden sind und in welcher Höhe Kosten für den Ankauf von Flächen und von Pflanz-Maßnahmen bislang angefallen sind. (Hintergrund und Hoffnung dabei ist, die Kommunalaufsicht oder andere Stellen für das Umsetzungsdefizit zu interessieren und dafür dieser spezielle finanzielle Aspekt relevant sein könnte.)

Und hier endlich meine konkrete Frage:

fallen die gewünschten Informationen unter die Begriffsbestimmung §2 UIG (3)

3 a) Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken

oder

3b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme

oder

4.Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts

oder

5.Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden

Ich bin für alle Hinweise sehr dankbar!

(1) Wozu ist das wichtig, worunter die Informationen fallen?

(2) “Hierzu liegen keine Informationen vor.” wird doch sicherlich die Antwort sein, die du bekommst. Oder noch besser: “Wann wem welche Beträge in Rechnung gestellt wurden, müsste durch aufwändige Einzelaktenauswertung ermittelt werden.”

Vielen Dank für die Rückmeldung!

ad 1) ein Rechtsanwalt sagte mir, es sei unsicher, ob die gewünschte Information überhaupt unter das NUIG fallen würden

ad 2) ich weiß über Dritte, dass die Information zu den von den privaten Bauherren erhobenen Beiträgen mindestens in Form einer handschriftlichen Liste vorliegt. Mich interessiert im Endeffekt nur die Gesamtsumme dieser Beiträge und deren Abgleich mit den Kosten der bisher tatsächlich umgesetzten Maßnahmen

vielen Dank für Deine Bemühungen!

Schreibe einen Antrag an die Behörde, was du haben möchtest.

in dem Antrag stellst du die Möglichkeit einer derartigen Liste in den Raum

Du beschreibst, warum die Liste unter alle der von dir genannten Punkte fällt. Und daher aus jedem dieser Punkte heraus zu geben ist.

Die Behörde wird dir antworten, dass keine Informationen im Sinne deiner Anfrage vorliegen und sagen, dass es, selbst wenn es so eine Liste geben sollte, diese weder Aktenbestandteil ist noch werden soll, sondern nur eine interne Entscheidungsvorlage/Vorarbeit/Handakte sein würde, auf den das NUIG dir keine Rechte gibt.

Probier es aus!

Kannst nach der Antwort auch klagen.

Vor Gericht sagt das Gericht dir dann halt für 511,50€, dass die Behörde glaubhaft dargelegt hat, dass keine Informationen vorliegen.