TopfSecret: generelles Verfahren

Hi, ich bin gerade etwas verwirrt. Ich stelle eine Anfrage bei Topf.Secret an den Rhein-Sieg-Kreis. Der antwortet nicht, ich schicke eine Erinenrung, der antwortet immer noch nicht…und dann?
Habe in den FAQ nicht gefunden, wie es nun weitergeht.
Ich hätte erwartet, dass Ihr die dann (halb-)automatisch verklagt wg. Verstoßes gegen das IFG. Was soll das denn sonst, wenn das Amt die Anfragen einfach ignorieren kann. Da würde ich als Amt ja schon aus Personalüberlastungsgründen nicht reagieren…kratzt ja eh keinen…Grübel…
FG tosemine

Hey, herzlich willkommen im Forum :slight_smile:
Ich kann die aus eigener Erfahrung bestätigen, dass der Rhein-Sieg-Kreis versucht nicht zu antworten.
Meine Anfrage, die nach fast einem Jahr erfolgreich war findest du hier.
Gut wäre, wenn du uns deine Anfrage ebenfalls verlinkst, damit wir den Verlauf nachvollziehen können. Grundsätzlich kann eine Nachfrage zunächst per E-Mail und dann per Post helfen. Danach ist noch eine Fachaufsichtsbeschwerde denkbar.
Grundsätzlich wird bei FragDenStaat keine Behörde automatisch verklagt. Das könntest du selbst (auf eigene Kosten) tun oder per Crowdfunding versuchen Geld dafür zu sammeln.

Danke für die Info. Aber welchen Sinn hat denn dann die ganze Kampagne (Sorry, ich bin neu hier). Das ist doch kein stumpfes Schwert, sondern eher schon ein Schwertgriff ohne Klinge. Verlinkung war nicht erforderlich: Drei Standard-Restaurantabfragen, die alle drei weder nach Antrag noch nach Erinnerung beantwortet wurden.

Im Falle von totaler Arbeitsverweigerung kannst du das Amt nach drei Monaten wegen Untätigkeit verklagen. Den Zugang der E-Mails an das Amt kannst du nachweisen, in dem du auf “E-Mail versendet” klickst und das Protokoll der E-Mail-Zustellung ausdruckst. Eine Untätigkeitsklage muss das beklagte Amt bezahlen, du musst aber die Gerichtskosten von knapp 500€ für die Dauer des Verfahrens auslegen. Diese Klage kannst du ohne Anwalt einreichen.

Beispiele findest du auf FragDenStaat.de:
Unsere Klagen - FragDenStaat

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Hallo, ich möchte die Klage gerne über einen Anwalt einreichen. Ich finde aber im Umkreis keinen. Die Verwaltungsrechtler sind eher “Beamtenrecht” und “Baurecht”. Gibt es eine Liste “befreundeter” Anwälte im Raumn Köln-Bonn? Oder gibt es ein spezielleres Anwaltssuchportal, dass mich weiterbringt als Anwalt.de?
PS: Fachaufsichtsbeschwerde beim LANUV ebenfalls unbeantwortet.

Hier noch die Links auf die Anfragen:

Den 3. Link darf ich nicht hinzufügen
Reicht “…Die Bearbeitung nimmt jedoch einige Zeit in Anspruch, da u.a. die Lebensmittelunternehmer angehört und hier Fristen gewährt werden müssen. Ich bitte deshalb um etwas Geduld…” als Grund für 5 Monate Bearbeitungszeit?

Ich bin für meine Klagen die Listen der Klagen von FragDenStaat durchgegangen und habe geschaut, welche Klagen gewonnen wurden und wer die vertreten hat:

Nein, keinesfalls. Der Betroffene wird angehört, hat also eine gewisse Frist zur Antwort (erfahrungsgemäß maximal 4 Wochen). Dann entscheidet die Behörde und teilt dem Betroffenen und dir als Antragsteller die Entscheidung mit. Falls die Behörde dem Antrag nach Eingang der Stellungnahme stattgibt, wird sie dir 10 Tage später die Informationen zustellen, sofern der Betroffene bis dahin nicht eine einstweilige Anordnung gegen den Kreis beantragt hat. Insgesamt dürfte das Verfahren also nur ca. 1-2 Monate dauern, jenachdem, wie schnell und unkompliziert alles abläuft.

Ich habe den Rhein-Sieg-Kreis ohne Anwalt verklagt, nachdem dieser länger als 15 (!) Monate untätig geblieben ist. Bereits nach drei Monaten wäre es gegangen, § 75 VwGO. Wegen § 161 Abs. 3 VwGO gibt es bei Untätigkeitsklagen (nahezu) kein Prozesskostenrisiko.
Für meine erste Untätigkeitsklage habe ich trotzdem eine Anwältin mandatiert, die ich dir empfehlen kann.

Nachdem sich der Rhein-Sieg-Kreis über 15 Monate Zeit gelassen hatte und hartnäckig jede meiner Nachrichten ignorierte, ging es dann nach Klageerhebung recht schnell. Ich kann dich also nur dazu ermuntern, den Rechtsweg schneller als ich einzuschlagen :wink:

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Ich habe den Rhein-Sieg-Kreis ohne Anwalt verklagt,…

Hi, danke für den Tipp. Wo finde ich deinen Fall?

Das hier ist die Anfrage. Es ist zwar keine VIG-Anfrage im Rahmen von Topf Secret, aber das gerichtliche Verfahren ist identisch.

Irgendwo hab ich mal eine geschwärzte Klageschrift hochgeladen und hier im Forum darauf verwiesen, finde sie auf die Schnelle aber nicht…