TopfSecret: Einsichtnahme der Akte statt Veröffentlichung

Hallo zusammen,

gerade ist das Rechtsgutachten zu den vielen Fragen, das foodwatch in Auftrag gegeben hat, fertig geworden. Ihr findet es hier:

http://www.gutachten-topf-secret.foodwatch.de/

Da steht in schön juristisch mit Urteilsreferenzen noch mal drin, was ich vorher grob formuliert hatte:

  • Teil E „Verhältnis zu den Anforderungen an die aktive staatliche Information“ trennt VIG und LFGB klar ab
  • Teil D. III. geht noch mal auf das Thema Rechtsmissbräuchlichkeit ein

Insgesamt interessant zu lesen und macht klar, dass Topf Secret ein ganz normaler VIG-Antrag ist, deren Beantwortung eigentlich nichts im weg stehen sollte.

Formulierungen daraus können gerne für die eigenen Antworten verwendet werden oder ihr könnt im ganzen darauf verweisen.

Mittlerweile sind in vielen Gegenden Gerichtsverfahren anhängig (Betriebe gegen die Behörde, Antragsteller beigeladen) und ggf. gibt es da bald auch Urteile, auf die wir uns beziehen können.

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