TopfSecret Anfrage geht vor Gericht - Richter bietet nun Vergleich an

Hallo Zusammen,

ich habe vor gut einem Jahr eine Anfrage über TopfSecret gestartet, die dann Ende letzten Jahres dazu führte, dass der Inhaber des betroffenen Supermarktes vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Stadt Dortmund geklagt hat, um die Herausgabe des fraglichen Berichtes zu verhindern. Ich wurde dann als Beigeladener über den Fortschritt des Verfahrens informiert und der letzte Stand ist nun, dass der zuständige Einzelrichter dem Kläger einen Vergleich vorgeschlagen hat.

Der Vergleich sieht vor, dass mir der Bericht zur Einsicht im zuständigen Amt zur Verfügung gestellt werden soll, ich aber keine Abschrift oder Fotos davon machen und ihn auch nicht veröffentlichen darf. Offenbar wurde so schon in einem anderen, ähnlichen Verfahren eine Einigung erzielt. Ich bin von dem Vorschlag nicht begeistert, da der Kläger meiner Ansicht nach damit sein Ziel - die Veröffentlichung des Berichtes zu verhindern - komplett erreicht. Ein Vergleich sollte in meinen Augen aber so gestaltet sein, dass beide Parteien etwas von ihrer Position ablassen müssen…

Soweit ich das verstanden habe, könnte mir als Beigeladener einen Anwalt nehmen und Widerspruch gegen den Vergleich einlegen, sollte er zustande kommen. Da ist mir aber unklar, welches finanzielle Risiko da auf mich zukommt oder was die Alternativen wären…

Hat jemand für diesen Fall einen Rat?

Viele Grüße,

Christoph

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Etwas ähnliches ist mir auch mal passiert. Dabei war der Vergleichsvorschlag direkt an mich als Beigeladenen gerichtet und nicht an die beklagte Behörde. Gegenstand des Vergleichs sollte sein, dass ich die Berichte in der Filiale des Lebensmittelunternehmens einsehen sollte.
Ich habe dem Gericht für die Bemühungen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, gedankt und geschrieben, dass ein Vergleich für mich nicht in Frage kommt und ich auf eine Entscheidung durch das Gericht bestehe. Hierfür ist kein Anwalt nötig und soweit ich informiert bin entsteht auch kein Kostenrisiko.
In diesem Schreiben ans Gericht würde ich deine hier geschilderten Beweggründe angeben.

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Ich sehe keinen Grund, warum der Vergleich angenommen werden sollte. Die Rechtsprechung ist ja eindeutig - siehe auch hier - die Berichte müssen herausgegeben werden. Eine Einsichtnahme vor Ort ohne Recht auf Kopien (was an sich schon bedenklich ist) ist für alle Beteiligten viel umständlicher.

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Zum aktuellen Stand: Ich habe dem Richter Mitte Juli in einem freundlichen Brief geschrieben, dass ich einen Vergleich in der Sache ablehne. Danach war erstmal Sendepause, am Wochenende bekam ich dann ein Schreiben, dass das Verfahren weiter geht und wurde aufgefordert mich dazu zu äußern, ob ich mit einem Verzicht auf eine mündliche Verhandlung (es wurde dabei auf §101 Abs. 2 VwGO verwiesen) einverstanden bin. Ich verstehe das so, dass mir durch die schriftliche Durchführung des Verfahrens keine Nachteile entstehen und wäre damit einverstanden - oder übersehe ich da was?

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Ich sehe hier auch nur Vorteile, wenn auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wird.

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Das klingt ja nach einem “Vergleich zulasten Dritter”. Geht das überhaupt?

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Das Ende der Geschichte: Nachdem ich mich gegen den Vergleich ausgesprochen habe, hat der Kläger hat seine Klage zurück gezogen und ich habe den Kontrollbericht erhalten.

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