Topf Secret: zuständige Behörde in Schleswig-Holstein herausfinden

In Schlewig-Holstein ist es ja so, dass zunächst alle VIG-Anträge an das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung gestellt werden und sie dort anschließend an die zuständige Behörde weiterleitet werden; zuletzt hier geschehen.

Hat jemand eine Ahnung wie man die letztlich zuständige Behörde schon im Voraus herausfindet?

So wie ich die Gesetzeslage in Schleswig-Holstein verstehe ist folgende:

Nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist das (Bundes)land die zuständige Stelle, welche für die Beantwortung der Anfrage zuständig. Das (Bundes)Land kann über eine Rechtsvorschrift diese Rechte weiter deligieren, was SH teilweise gemacht hat. Die Anfragen sind an das zuständige Ministerium zu stellen, weil es den Kreisen an der entsprechenden Kompetenz fehlt. Auf der anderen Seite hat das Ministerium nicht die zuständigen Informationen, sodass die Anfrage an die zuständige Stelle mit den jeweiligen Berichten weitergeleitet wird. Über den Antrag über die Herausgabe entscheidet dann die jeweilige Stelle (bspw. Kreis/kreisfreie Stadt). Falls dich im Voraus interessiert, welches die Stelle sein wird, welche über deinen Antrag entscheidet, dann schau dir einfach in der Liste, zu welchem Kreis oder kreisfreien Stadt der Betrieb gehört.

Falls ich etwas falsch verstanden habe oder etwas unrichtig ist, dann lasst es mich gerne wissen. ^^

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Wir hatten ursprünglich die Kreise drin, aber die haben dann immer ans Land verwiesen. Dieser Weg ist zwar unkompliziert, aber muss wohl so.

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Lieben Dank euch beiden!

Das ist überwiegend einfach: In der Wikipedia nach dem Ort suchen. Der Kreis findet sich in den Basisdaten (Beispiel Brokstedt: Kreis Steinburg).

Es existieren aber auch Fälle, die nicht eindeutig sind (Beispiel Hennstedt: Kreis Dithmarschen oder Kreis Steinburg). Hier einfach mit der PLZ weiterarbeiten oder schauen, ob bereits ein Betrieb in der Nähe angefragt wurde.