Topf Secret - Mehrere Fragen

Hallo zusammen,
ich habe drei Fragen, welche die schriftliche Antwort der Behörde auf meine Topf Secret Anfrage betreffen.

  1. Sollte ich meinen Widerspruch der Datenweitergabe doch noch begründen wollen, wie sähen die Erfolgschancen aus? Was kann hier als Begründung dienen? Gibt es da Erfahrungswerte von anderen Behörden?

  2. Die Behörde schreibt auf Seite 2: “Falls Sie Ihren Antrag ohne Einschränkungen aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 Ihrer Anfrage nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen und Anlasskontrollen.”
    Am liebsten ja Alle. Gibt es Gründe, die dagegen sprechen?

  3. Unter Hinweis a) schreibt die Behörde: “Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.”
    In wieweit kann die Behörde denn Auslagen auf mich abwälzen, die ihr im Streit mit Dritten entstanden sind? Wie ist die Gesetzeslage da? Kommt mir seltsam vor.

Vielen Dank schon mal für die Antworten und ein schönes Wochenende

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Hallo,

Auf meiner Topf Secret Anfrage habe ich viele identische formulierungen erhalten. Mich würde vorallem interresieren, was dies für angedrohte Kosten sind und was es damit aufsich hat. Ich weiß nicht, wie eine Einwendung des Unternehmens kosten über 1000€ erzeugen soll? Hat ebenfalls jemand diesen Fall und kann hier mehr dazu sagen?

Gruß

Moin,
wir kennen auch keinen Fall, in dem das mehr als 1.000 Euro kosten soll. Wir sehen die Passage deswegen als Einschüchterungsversuch.
Beste Grüße
Arne

Ich hatte zwei Fälle, in denen die Behörden mir schrieben, dass Kosten über 1.000,- € auf mich zukämen, wenn ich die Anfrage aufrechterhalten sollte. In beiden Fällen hatte ich mit einer Anfrage die Kontrollergebnisse mehrerer Gaststätten angefragt.

Ich habe das dann entsprechend jeweils auf einen Betrieb runtergedampft. Wenn ich jetzt nach und nach für die anderen Betriebe anfrage, dürften die Behörden dann die Kosten aufsummieren?

Richtigerweise können die Kosten mehrerer getrennt nacheinander gestellter Anfragen nicht addiert werden. Falls Dir also nach Abschluss der letzten Anfrage ein weiterer Betrieb einfällt, sollte dies kein Problem sein.

Da du aber bereits in der Vergangenheit Interesse an den Kontrollergebnissen bestimmter Betriebe gezeigt hast, könnte man diesbezüglich zum Ergebnis gelangen, dass bei engem zeitlichen Zusammenhang eine einheitliche Anfrage vorliegt.

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Hallo,

ich habe eine Frage:
Wenn ein Betrieb bereits angefragt ist, kann ich den Bericht dann trotzdem auch anfragen?

Vielen Dank!

Da die Behörden nicht wollen, dass man die Berichte veröffentlicht, müssen die wohl auch damit leben, dass auch einzelne Betriebe mehrfach angefragt werden.

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