Topf Secret: Foodwatch pp. gegen den Kreis Ostholstein

Danke für die Rückmeldung. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat mir inzwischen auch einen Beschluss zugestellt, eine Beiladung sei nicht zulässig, da mein Verfahren gegen den Kreis Ostholstein nur ein „gleichgelagertes“ Verfahren ist, ich im konkreten Fall aber nicht betroffen bin.

Also müsste ich selbst klagen. Dem ist der Kreis Ostholstein (vorerst) zuvorgekommen, indem er die Entscheidung über meinen Widerspruch bis zum Urteil in dem Verfahren, in dem ich nicht beigeladen werden darf, zurückgestellt hat👌🏼

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