Hallo, eine Behörde hat mir beschieden, dass ich die angefragten Infos ausschließlich fernmündlich erhalten kann. Heute habe ich im Amt nun telefonisch jemanden erreicht, der mir die angefragten Informationen mitteilte. Diese Informationen möchte ich nun auch gegen die Intention der Behörde veröffentlichen.
Die Funktion “Post erhalten” erscheint mir dafür nicht zweckmäßig. Wie kann die die Informationen dennoch bereitstellen?
Um späteren Ärger zu vermeiden wäre es natürlich gut, das Telefongesprächsgedächtnisprotokoll vorher der Behörde zur Kenntnisnahme/ Genehmigung/ Gegenzeichnung zuzusenden.
Wenn man etwas im Telefongespräch falsch verstanden hat, kann das sonst Probleme bereiten, wenn man falsche Informationen veröffentlicht, bezüglich derer man nicht klar auf die Behörde verweisen kann.
(Vorstehendes soll nicht als Rechtsberatung verstanden werden, sondern deutet an, wie ich persönlich für mich vorgehen würde, wenn eine Auskunft per Telefon unvermeidbar erscheint.)
Noch ein Tipp: Am besten ein kleines “Anrufprotokoll”, “Gedächtnisprotokoll” oder “Gesprächsprotokoll” währenddessen schreiben.
Dem kommt vlt.auch etwas Beweiskraft zugute – man korrigiere mich hier, wenn ich falsch liege. In jedem Fall ist es besser, als nichts zu haben.