Topf Secret Anfrage ist angeblich widersprüchlich und daher nicht bearbeitbar

Ich habe eine Anfrage über Topf Secret gestellt1.

Eine Antwort habe ich auch erhalten, aber nur mit der Behauptung, dass die Anfrage so nicht bearbeitbar ist und ich eine Kopie meines Persos schicken soll.
Außerdem behaupten sie, dass ich das Ergenbnis nicht mit fragdenstaat teilen darf.
Wie sollte ich da weiter verfahren um trotzdem die Auskunft zu erhalten?

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Also Personalausweiskopien werden zwar von allen möglichen Leuten verlangt, aber in der Regel haben diese keinen Mehrwert für die Authentifizierung und taugen daher höchstens zur Datensammelei. Ich meine, im realen Leben läuft es so, dass der Gegenüber meinen Ausweis nimmt, das Passbild mit meinem realen Nischl vergleicht und bei Übereinstimmung annehmen darf, dass ich der Besitzer des Ausweises bin und daher die weiteren auf dem Ausweis vermerkten Daten zu mir gehören.
In der Fernkommunikation funktioniert das nicht, es kann ja keiner die Personalausweiskopie mit meinem Erscheinungsbild vergleichen.
Hier ein Text zum Thema:

Ich würde den Ball zurückspielen und fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Personalausweiskopie erbitten, und auf welcher Rechtsgrundlage das Weiterverbreitungsverbot beruht. Falls letzteres zutreffen sollte, kannst du die Antwort auf FragDenStaat immer noch ausblenden oder schwärzen.

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Hallo und willkommen im FragDenStaat-Forum!

Vielen Dank dass auch du eine Anfrage gestellt hast. Leider gibt es einige Behörden die sich noch nicht mit der gesetzlich verankerten Informationsfreiheitsrechten anfreunden konnten.
Du kannst ja probieren sie zu bitten dir einen Bescheid auf deinen Antrag schicken zu lassen.

Was die Veröffentlichung des Ergebnisses angeht: Das ist ein ganz alter Hut. Das behaupten Behörden immer wieder, das stimmt aber nicht. Laut Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) darfst du die erhaltenen Informationen weiterverwenden, darunter fällt auch das Veröffentlichen im Internet. FragDenStaat wurde schon von Behörden wegen Streitigkeiten mit der Veröffentlichung verklagt, aber bisher hat die Plattform alle Gerichtsverfahren gewonnen.

Ich würde mir da keine Sorgen machen und wünsche dir schon mal viel Erfolg und vorallem Durchhaltevermögen bei deiner Anfrage. :slight_smile:

PS: Auch die Frage nach dem Personalausweis ist natürlich Quark.

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Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Zunächst einmal ist alles gesagte korrekt, ich schließe mich da an. Zu dem Personalausweis kannst du auch ganz grob einfach auf das Prinzip der Datenminimierung nach der DSGVO

Sage dann noch dazu, dass es keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten gibt/oder dir keine ersichtlich ist. Dann ist die Behörde im Zug dir erstmal diese Rechtsgrundlage zu erklären.
Es macht schon mal einen guten Eindruck, wenn du dazu den richtigen Artikel der DSGVO zitierst, also Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Und wie du siehst, haben wir hier noch nicht mal angefangen, mit dem UIG zu diskutieren. Da kannst du nämlich auch sagen, dass diese Vorgehensweise (Anfrage eines Personalausweises) da nicht vorgehesehen ist.

Scheitert das, kannst du das immer an Datenschaubeauftragte wenden – intern (und extern) und dich dort beschweren.

Und übrigens für’s nächste Mal: Es ist immer gut, wenn du deine Anfrage hier verlinkst. Es ist nämlich immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Nebeneffekt: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS folgen.)
Andernfalls, also ohne die originale Argumentation der Behörde, lässt sich ein Fall meist nur sehr schwer einschätzen.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Danke für die Antworten, ich probiere da mein Glück.

@rugk Schau mal hier, das war meine Anfrage Kontrollbericht zu FrozenFire Kaffeehaus, Berlin
Steht auch schon im Ursprungsthread, aber ehrlicherweise nur als Link hinter der 1

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Okay, wow, das ist ja mal ein abschreckender Bescheid voller Fehler. Auch die Behauptung, dass die Veröffentlichung nicht erlaubt sei wurde schon vielfach widerlegt, wie in Segeberg, Coesfeld oder Aachen . Oder hier.
Ich zitiere hier nur mich selbst und ein Rechtsgutachten. Im Forum findest du bestimmt noch weitere Threads dazu.

Tatsächlich klingt das wie eine Formulierung, die die Behörde so vom Betrieb übernommen hat. Es gab da schon sehr verrückte Stellungnahmen der Betriebe.
Tipp: Wenn es dir Spaß macht, kannst du die Stellungnahme/Kommunikation der Behörde mit dem Betrieb bzgl. deiner Anfrage auch nochmal anfragen. Dann erfährst du vlt. mehr.

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Super - danke für den Link - Das erschreckende ist, dass das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick mittlerweile alle VIG Anragen von FDS mit diesem Textbaustein beantwortet und ablehnt. Ich frage mal dort die interne Kommunikation zum Umgang mit VIG Anfragen von FDS an :wink:

Den Link poste ich hier noch rein…

Edit: Ich habe gesehen, dass das rechtswidrige Verhalten bei den Lebensmittelkontrollbehörden in Berlin ein strukturelles Problem ist.

Hier der Artikel dazu:

Den BfDI kann man für VIG Anfragen nicht kontaktieren oder ?

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Leider nein.

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Der Thread ist schon etwas älter, ich möchte ihn aber dennoch ergänzen.

In den Arbeitsverweigerungsschreiben des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes Treptow-Köpenick findet sich folgende Passage:

Im Antrag ist formuliert:
“Ich weise daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte i. S. d. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn der betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragt. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurückziehe. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen.

Diese Bitte hat einen bedingenden Charakter (vgl. §133 BGB). [Bla … Laber … Fasel … Sülz … Blubber …]

Das ist natürlich Unfug. Blödsinn. Bullshit, Claptrap, Poppycock, … Warum? Weil der zitierte Text nicht in der Anfrage enthalten ist. Dort heißt es:

Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags.

Die Behörde wurde bereits wiederholt darauf hingewiesen. Das Schreiben wird jedoch nicht angepasst.

Ich vermute, dass derartige Rückmeldungen ungelesen im Papierkorb (real oder virtuell) landen. Oder die mit diesem Job beauftragte Beamtenperson nicht weiß, dass man Word-Dokumente auch bearbeiten kann bzw. wie man das macht. Vielleicht sind auch die Qualitätsstandards der Behörde so niedrig, dass der Inhalt ihrer Äußerungen beliebig ist (entsprechend der Definition von Bullshit in Harry G. Frankfurts gleichnamigen Essay).

Das ist nur armselig, nicht sexy. :wink:

Läuft eigentlich eine Klage gegen dieses dysfunktionale Amt?

PS: Die zitierte Passage befindet sich bereits seit mehr als 3 Jahren nicht mehr in den VIG-Anfragen.

PPS: Selbst das völlig veraltete Zitat ist nicht ganz exakt. Berliner Schlendrian halt.

PPPS: Vielleicht sind das auch nur Reste eines real existierenden Sozialismus. Die Einleitung liest sich für mich jedenfalls ein wenig wie “ich nehme Bezug auf eine E-Mail […], die uns über die imperialistisch-kapitalistische Platform ‘fragdenstaat’ erreichte […]”. :thinking:

ist zwar offtopic, aber als “Exil-Berliner”, der inzwischen an der Ostsee wohnt, und dessen Herz immer noch im Puls der Heimat schlägt, kann ich dieses Berlin-Bashing nicht stehen lassen :stuck_out_tongue_winking_eye:

Das Bezirksamt macht die Bescheide durch diese inhaltliche Falschheit rechtlich angreifbar, was für den Verbraucher wiederum gut sein kann (auch, wenn es unstrittig unprofessionell ist).

Außerdem ist die Frage: was sagt der Behördenleiter dazu? Die Sachbearbeiter in den maroden Amtsstuben sind oftmals ja nur ausführendes Organ. Spätestens wenn das VG Berlin die Entscheidungen auseinander neimmt, wird sicher was passieren.