Vorschlag:
stellt doch parallel mal eine Anfrage nach dem IFG mit dem Inhalt
a) wie viele Mitarbeiter(-kapazitäten) beschäftigen sich mit Anfragen nach dem VIG/IFG
b) wie viele Anfrage wurden in den jahren 2018 und 2019 gestellt und wie viele beantwortet?
c) gibt es interne Vorgaben oder Richtlinien zum Umgang mit Anfragen nach dem VIG / IFG (ggf getrennt nach Anfrage über die Plattform “Frag-den-Staat” und sonstige Anfragen)? Wenn ja Bitte um Aushändigung dieser Vorgaben.
Grüße
Nader