TK-Dienstleistungen und -Infrastrukturbetrieb öffentlich-rechtliche Aufgabe?

Unterliegt ein lokaler Telefon- und Internetanbieter, der auch ein eigenes kleines Netz betreibt und einer Stadtwerke-Gruppe angehört, die wiederum einer Gemeinde gehört, der Auskunftspflicht nach IFG NRW?

Klar: Du willst nicht zu viel zu konkreten Anbietern sagen. Aber hilfreich wäre es schon. Welche Rechtsform? Wie viel % gehören dieser Gemeinde?

Ach so, an sich wüsste ich nicht, was dagegen spräche, das Unternehmen zu benennen. Jedenfalls handelt es sich um eine GmbH, die zu 70% in Besitz der Stadtwerke einer Kommune und zu 30 % in Besitz der Stadtwerke der Nachbarkommune ist (ging zunächst davon aus, dass sie nur in Besitz einer Kommune wäre, falls das einen Unterschied macht).

Letztlich dürfte entscheidend sein, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe handelt. Das ist hier gar keine so einfache Frage. Auf Anhieb finde ich keine Vorschrift, die Telekommunikationsinfrastruktur als öffentliche Aufgabe (und sei es nur die Planung etc.) vorschreibt. Erfahrungsgemäß ist es auch nicht so.

Kurz: Das könnte schwer werden. Wichtig wäre hier also, was genau angefragt wird. Wenn das angefragte aus einer öffentlich-rechtliche Aufgabe rührt (Förderanträge schreiben für eine Stadt z.B.), dann würde ich es bejahen.

Vielen Dank für den Input!

Es geht um die Anbindung des örtlichen Zugangsnetzes an das Internet. Bei der örtlichen Glasfaser-Infrastruktur ist sicherlich irgendeine Form von Förderung im Spiel, aber ich befürchte auch, dass es ansonsten schwierig werden könnte.

Das kommt ein wenig darauf an, ob diese Unterlagen nicht auch Behörden vorliegen können (müssen). Also richtigen Behörden/Ämtern. In diesem Fall wären die Unterlagen grundsätzlich vom IFG NRW umfasst und dann müsste man erst einmal aufwändig mit Betriebsgeheimnissen argumentieren sowie “erhebliche Schäden” begründen bei der Herausgabe.

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Hallo,

die Frage ist hier, was genau du wissen willst?
Nur Sachen zu der Förderung? Die solltest du von der Gemeinde bekommen können.

Aber mehr wird hier nicht zu holen sein.
Zwar ist die GmbH als Besitz der Gemeinde Auskunftspflichtig, da der Internetausbau aber keine verpflichtende Aufgabe der Gemeinde ist (sondern freiwillig), wirst du hier keine Auskunft bekommen.

Vielleicht hat die Gemeinde hier noch eine Transparenzsatzung die du nutzen kannst?

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In NRW halte ich das für fast ausgeschlossen - lasse mich aber gerne belehren. Wir haben ja auch was viel besseres als die Bundesländer mit diesen schlimmen Satzungen und brauchen das glücklicherweise nicht. Die Gemeindeverbände haben damals auch wohl relativ viel gestänkert und gezetert gegen das IFG NRW.

Ich würde mal bei der Stadt nach den Informationen einfach fragen (per IFG NRW) und mal schauen, was da zurückkommt. Kostet ja nichts :slight_smile:

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Hast du recht @Apoly . Danke auch @juliankpf für die Tipps!

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Als Ergänzung: wenn irgendwas bewilligt werden muss oder geprüft wie ein Bauantrag o.ä. dann sollte das ja bei der Behörde dazu vorliegen und du kannst es anfragen.
Ob das hier so ist, keine Ahnung, musst du dich mal in die Thematik einlesen wie man so etwas macht (bauen muss man dafür ja evt schon was, also im Tiefbau bspw.).

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