Thüringer Transparenzgesetz und Urheberrecht auf amtliche Informationen

In diesem Thread

hatte mich @Apoly darauf hingewiesen, dass im Thüringer Transparenzgesetz “geistiges Eigentum” als Ausschlussgrund fehlt. Das finde ich richtig gut, weil dann eigentlich eine Diskussion über ein Zensurheberrecht gar nicht erst geführt werden muss.

Wie ist das nun zu werten: Ist tatsächlich alles, was im Amt herumsteht und zur Arbeit auf dem Amt genutzt wird, dem Auskunftanspruch unterworfen? Wenn also ein Lehrbuch im Amt steht, darf ich da hineinschauen, ich darf es nur nicht kopieren (wegen §11(2) ThürTG)? Darf ich mir auch die CDs anhören, mit der sie sich während der Arbeit berieseln lassen (aber natürlich nicht kopieren wegen §11(2) ThürTG)?

Ich habe in der Gesetzesbegründung (Drucksache 6/6684 Thüringer Landtag) leider wenig zum Thema Urheberrecht gefunden. Ich würde gerne vor Gericht veranschaulichen, wie weit der Auskunftsanspruch wirklich geht.

Interessante Fragen.

Spontan würde ich sagen (aber absolute Laienmeinung - nur anhand von Urteilen/Kommentaren geformt):

Grundsätzlich ist diese Rechtsfrage ja noch gerichtlich ungeklärt für dein Gesetz. In deinem Gerichtsverfahren werden ja auch spannende Fragen aufgeworfen.

Lehrbücher, die amtlichen Zwecken dienen: Ja. Eine Musik-CD, die bei der Arbeit gehört wird: Nein. Letzteres dient nicht amtlichen/dienstlichen Zwecken, sondern dürfte der “privaten” Sphäre unterliegen.

Dabei geht es aber nicht ums Urheberrecht, sondern darum, ob etwas überhaupt eine Information ist, die dem IFG/TransG unterliegt. Da nichts kopiert wird etc. und es sich in beiden Fällen um bereits “veröffentlichte” Dinge handelt, dürfte das Urheberrecht m.E. überhaupt nicht greifen.

Hattest du einen Hilfsantrag gestellt, dass du zumindest eine Vor-Ort-Einsicht erhalten kannst?

Ich habe diesen Hilfsantrag erst in der mündlichen Verhandlung gestellt. Mir ist erst bei der Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung aufgefallen, dass ich diesen Antrag noch gar nicht gestellt hatte. Es hat aber nichts geholfen. Ich schreibe gleich hier noch was dazu: