Hallo,
Ich habe bei der Thüringer Polizei Auskunft darüber beantragt wie das mit der Smartphone Nutzung im Dienst abläuft. Dabei wollte ich u.a. wissen welche Geräte eingesetzt werden, welches Betriebssystem läuft, ob auf diesen Geräten eine Fahndungsapp eingesetzt wird und welche Apps auf diesen Geräten generell erlaubt sind. Eine Antwort habe ich nur auf die Frage nach den eingesetzten Geräten erhalten.
Alle 6 anderen Punkte wurden mir nicht beantwortet mit Verweis auf ThürIFG §7, Schutz besonderer öffentlicher Belange Absatz 1 Punkt 6:
Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der amtlichen Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden oder
Haltet diesen Absatz für einen Validen Ablehnungsgrund? Wenn ja, sollte ich die Polizei noch einmal darauf aufmerksam dass ich diesen Ablehnungsgrund nicht für Valide halte oder direkt Beschwerde einreichen?