Template, wenn Behörde VÖ verbieten will

Da es immer mal wieder vorkommt, überlege ich, wie eine allgemeine Antwort inkl. Paragraphenkette aussehen könnte, wenn eine Behörde der Meinung ist, dass auf IFG-/UIG-/VIG-Antrag mitgeteilte Informationen nicht veröffentlicht werden dürfen.

Wenn ich mal ganz arglos in das DNG schaue, nämlich in § 2 Abs. 1 Nr. 1, liest sich das für mich so, dass Informationen, die über einen solchen Antrag erhalten wurden, grundsätzlich (zumindest mit zensierten persönlichen Daten wie Namen und sofern sonst kein Grund gem. Abs. 3 dem entgegensteht) veröffentlicht werden dürfen, da sie ja aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs auf Zugang bereitgestellt wurden.

Eine Idee wäre also z. B. eine Formulierung wie:
“Die von Ihnen auf meinen IFG-/UIG-/VIG-Antrag bereitgestellten Daten dürfen gem. § 4 Abs. 1, §2 Abs. 1 Nr. 1, 2 Datennutzungsgesetz veröffentlicht werden. Darüber hinaus wäre der Zugang zu den Informationen, die mir auf Grundlage der o. g. Gesetze zur Verfügung gestellt wurden, ohnehin auch jeder anderen natürlichen Person zu gewähren. Insofern kann die Veröffentlichung im Falle weiterer inhaltsgleicher Anträge sogar eine Erleichterung für Ihr Haus darstellen, da ggf. zukünftig auf die öffentliche Verfügbarkeit verwiesen werden und nicht erneut beauskunftet werden müsste (z. B. § 9 Abs. 3 IFG des Bundes [ggf. ähnliche Regelungen aus UIG, VIG und den Landesgesetzen einfügen]).”

Natürlich nur ein grober Entwurf. Zudem sollte vor Verwendung geprüft worden sein, ob nicht doch etwas aus § 2 Abs. 3 DNG zutrifft. Ich würde allerdings vermuten, dass Dokumente, die solche Daten enthalten, veröffentlicht werden dürfen, wenn die betroffenen Teile geschwärzt wurden.

Was meint ihr?

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Ich denke fast, eine Behörde kann dir schreiben, was sie will. Du hast wohl keinen Rechtsanspruch darauf, dass sie dich nicht bitten, das nicht zu veröffentlichen. Mit anderen Worten: Unabhängig davon, ob sie das schreiben oder nicht: Erst, wenn du es veröffentlichst UND sie Stress machen, dann kannst du dich ja immer noch verteidigen. Und wenn die Behörde (laut irgendeinem später entscheidenden Gericht) im Recht sein sollte, dass du das nicht veröffentlichen darfst, dann ist es fast egal, ob sie es geschrieben haben und/oder du dagegen argumentiert hast.

Und womit sollte dir die Behörde das erfolgreich untersagen? Dafür müsste sie ja erst einmal in ihren Rechten beeinträchtigt werden, sonst hat sie ja kein Rechtschutzbedürfnis…

Also reden können Behörden viel…
Durchsetzen können sie das nicht/kaum.

Es ist wie fast alle Fragen und Aufforderungen von Polizisten. Kannst du beantworten/folgen, aber wenn du es nicht tust, können sie dir wirklich selten etwas. Platzverweis. Und wenn du nicht gehst? Kein Grund dich in Gewahrsam zu stecken.

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