Ich habe heute eine Antwort auf “Teilweise erfolgreich” gesetzt, und daraufhin erschien eine Meldung “Ihre Anfrage wurde abgelehnt. Sie können die:den gesetzliche:n Vermittler:in einschalten”. Das passt m.E. nicht immer. Zum einen weil es bei BfDI-Anfragen wohl keinen Vermittler gibt, zum anderen weil “teilweise erfolgreich” in diesem Fall auf unterschiedliche Interpretationen des Anfragegegenstands zurückzuführen ist - und da erscheint mir eine neue Anfrage zielführender als über Interpretationen zu streiten.
Eine andere Interpretation von “teilweise erfolgreich” könnte aber auch sein, dass zu Recht ein Teil abgelehnt wurde, und dazu passt Euer Text. Dann wäre es aber auch sinnvoll die entsprechende Klassifikation von Ablehnungen auch bei teilweise erfolgreich anzubieten.