Teilweise erfolgreich?

Ich habe heute eine Antwort auf “Teilweise erfolgreich” gesetzt, und daraufhin erschien eine Meldung “Ihre Anfrage wurde abgelehnt. Sie können die:den gesetzliche:n Vermittler:in einschalten”. Das passt m.E. nicht immer. Zum einen weil es bei BfDI-Anfragen wohl keinen Vermittler gibt, zum anderen weil “teilweise erfolgreich” in diesem Fall auf unterschiedliche Interpretationen des Anfragegegenstands zurückzuführen ist - und da erscheint mir eine neue Anfrage zielführender als über Interpretationen zu streiten.

Eine andere Interpretation von “teilweise erfolgreich” könnte aber auch sein, dass zu Recht ein Teil abgelehnt wurde, und dazu passt Euer Text. Dann wäre es aber auch sinnvoll die entsprechende Klassifikation von Ablehnungen auch bei teilweise erfolgreich anzubieten.

Naja, der Status “Teilweise erfolgreich” ist Definitionsmäßig mit einer “Teilablehnung” gleichzusetzen - der Antrag wurde also zum Teil negativ beschieden. Deswegen ist das schon recht passend.

FDS erinnert ja nur daran, dass der Vermittler eingeschaltet werden kann. Muss man natürlich nicht, wenn es nicht passt.

Ich finde die Funktion eigentlich auch echt sinnvoll. Ich meine, wir als Anfragensteller mit zum Teil mehreren hundert Anfragen werden das wohl selbst wissen, aber für die, die nur wenige Anfragen stellen ist das ganz cool.