Teilweise beantwortung

mir ist eine sieben-seitige schwärzungsbegründung zu meinem eingeklagten bescheid erfolgt, siehe Wissenschaftliche Beratungs-Sitzungen mit BioNTech Februar, März und Juni 2020 - FragDenStaat, direkt zum bescheid geht es hier: ifg-75-22-bescheid_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Wissenschaftliche Beratungs-Sitzungen mit BioNTech Februar, März und Juni 2020“ - FragDenStaat
Die personenbezogenen Sachen sind klar, geistige Eigentumsrechte/Wettbewerb - na gut, aber die vom PEI stammenden Informationen? Lässt sich das einfach so pauschal maskieren, obwohl Urheber Angestellte des deutschen Staats sind? Werde den Schwärzungen auf jeden Fall widersprechen. Tue ich das jetzt oder erst, wenn ich die Sachen in der Hand habe? bisschen frech wie die behörde versucht, mir unter II 1) die wörter im mund umzudrehen, habe dazu folgendes aufgesetzt:

**II 1) **"Nach dem Verständnis des Paul-Ehrlich-Instituts sind daher vom Antragsbegehren des Antragstellers lediglich die Beratungsprotokolle umfasst und damit Gegenstand dieses Bescheides.“

Um die Handlungsweise der Behörde zu ergründen ist es von essenzieller Bedeutung zu erfahren, wann welche Informationen übermittelt wurden. Es steht nicht zur Debatte, dass das Paul-Ehrlich-Institut Einfluss ausgeübt hat – es geht darum weshalb und auf welcher Wissensgrundlage welche Entscheidungen getroffen wurden, die zu dem Endergebnis der Marktfreigabe Comirnatys führten.

Die Anfrage IFG 75/22 bezieht sich auf alle amtlichen Informationen zu den Treffen Februar, März und Juni 2020, nicht nur (aber auch) auf die Beratungsprotokolle.

Zu “wettbewerbsbeeinträchtigend” fällt mir so einiges ein, eigentlich schon zu “wettbewerb”, und geistiges eigentum ist auch so ein ding, aber das sollte ich mir vielleicht für den antwortbescheid aufheben?

Das gleiche hatte ich mit dem PEI auch schon: Erhobene Daten der SafeVac App - FragDenStaat
Klage wurde von einem Gleichgesinnten eingereicht.