Ich bin Mitglied der TK und habe aktuell zwei IFG-Anfragen laufen.
Was sehr nervig ist: Die Antworten lassen sich oft nur mit Mühe den Anfragen zuordnen, weil die per Postbox im Versichertenbereichg und nicht über die eindeutige FragDenStaat-E-Mail-Adresse antworten. Naja, mein Fehler, ich hätte vielleicht nicht meine Anschrift in der Anfrage angeben sollen …
Beispielsweise habe ich gerade in der Postbox zwei Nachrichten der Art:
"Info zu Ihrer technischen Frage
Guten Tag Herr …,
gern klären wir Ihre Frage und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Freundliche Grüße
Ihre Techniker Krankenkasse"
Einen Brief mit Ablehnung (wegen Geschäftsgeheimnissen) der IFG-Anfrage haben sie ebenfalls dort eingestellt - ohne Rechtsmittelbelehrung. Die scheinen nichtmal zu wissen, wie man einen Bescheid erstellt …
In dem Brief steht “Ihre Anfrage vom 22. Februar 2024”. Das ist höchstens das Datum der Nachfrage, aber nicht der ursprünglichen Anfrage. Wobei ich selbst die am 21. Februar 2024 gestellt habe …
Prinzipiell gibt es da mehrere Möglichkeiten. Du kannst den BfDI mit um Vermittlung bitten, der hat aber - offen gesagt - am Ende auch nicht viel zu melden und kann nur versuchen zu unterstützen. Kostet aber nichts und kann daher immer mit hinzugezogen werden.
Ansonsten: Rechtsmittel einlegen. Entweder du nutzt dafür das jetzt erhaltene Schreiben, siehst das als Bescheid an und legst dagegen Widerspruch ein oder du verlangst einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung.
Klar. Am Ende hat das jede Selbstverwaltungskörperschaft. In wie weit diese hier auch entsprechend erfüllt sind, kann man aber nicht beurteilen von den paar Worten.
Die Nummer steht im Anfragetemplate + der Link zur jeweiligen Anfrage. Realistisch sollte man aber ganz offen sagen, die Nummer noch im Bescheid selbst erwähnen tun die wenigsten. Die Anfragennummer im Betreff der Antwort-EMail ist eigentlich das Höchste was man erwarten kann.
Ergänzend zu dem was Julian schon sagte: In deinem Fall bezieht sich die TK ja auch gar nicht auf eigene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sondern auf die von IBM, die offenbar der eigentliche Hersteller der Software sind.
Persönlich finde ich es zwar befremdlich Release-Notes als solche zu behandeln (zumal man die ja relativ schwammig formulieren kann), rein rechtlich könnte ich mir es aber durchaus vorstellen.
Das ist ja interessant. Mir antwortet die TK meistens per Post, was auch nervig ist. Und häufig erkennen sie nicht, dass es sich um eine IFG-Anfrage handelt, und denken, ich wolle irgendwas wegen einer Mitgliedschaft klären.
Die auf Management-Ebene bzw. dem Verwaltungsrat vorgelegten Planungen zur Weiterentwicklung
des Produktes TK-Safe in der TK-App unterliegen ebenfalls den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Neben den gesetzlichen Anforderungen forcieren wir uns mit unserer
TK-internen Entwicklung nach wie vor das Ziel, die individuelle Gesundheit unserer Nutzer:innen
zu verbessern und ihnen dafür hilfreiche Mehrwertangebote bereitzustellen.
Da ist explizit von “TK-interner Entwicklung” die Rede.
Ich habe mich hier auf die Aussage zu den Release-Notes weiter oben bezogen:
Die Module, die uns dabei unser Dienstleister IBM zur vorhandenen Whitelabel Lösung des Desktop Clients zur Verfügung gestellt hat, unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, weshalb wir Ihnen keine detaillierte Übersicht aller Fehlerbehebungen zukommen lassen können.
Sorry für die Ungenauigkeit. Beim Rest sehe ich es so wie Julian.