Trivia: Die in diesem Thread angesprochene Technik heißt übrigens “Urteilsstil” und ist neben dem “Gutachtenstil” eine der beiden in der deutschen Rechtswissenschaft verwendeten Möglichkeiten zur Gliederung juristischer Analysen/Argumentationen.
Während der Gutachtenstil eher bei wissenschaftlichen Arbeiten verbreitet ist, verwendet man – soweit ich weiß – in der Praxis häufiger den Urteilsstil. Dieser hat natürlich den Vorteil, selbstbewusster und damit überzeugender zu sein.
Wenn man das anwenden möchte, um ganz “professionell” zu erscheinen, ist der Ablauf immer so:
- Wirkung (z.B. “Die zulässige Klage ist begründet.”)
- Obersatz (z.B. “Es besteht nämlich ein Anspruch nach dem IFG (I.) und dieser ist auch nicht ausgeschlossen (II.)” – hier erst sinnvoll strukturieren, später an der Norm abarbeiten)
- Subsumtion (Begründung, wieso der Obersatz hier gilt, bzw. nicht gilt; das nach allen Teilen, evtl. wieder den Ablauf verwenden)
Mehr Informationen dazu: Der Urteilsstil im Referendariat - Jura Individuell