kurze juristische Frage: Kann man durch eine IFG-Anfrage und/oder Klage die Klassifizierung des Sudhof-Berichts als “VS - Nur für den Dienstgebrauch” aufheben lassen?
Du kannst den Bericht anfragen, im Rahmen der Antragsbearbeitung muss die zuständige Behörde dann prüfen, ob die Klassifizierung gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) noch berechtigt ist.
Hier gibt es zwei mögliche Ergebnisse:
Nein = du bekommst die Auskunft, ggf. mit Teilschwärzung.
Ja = du bekommst die Auskunft, dass das Dokument auch nach Prüfung weiterhin als Verschlusssache zu klassifizieren ist und dein Antrag wird (kostenlos) abgelehnt. Hieran schließt sich dann das Widerspruchsverfahren an, in dem erneut geprüft wird, ob die Entscheidung korrekt war. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, fallen ggf. Gebühren an. Hiergegen gibt es dann das Rechtsmittel der Verpflichtungsklage, du musst hier die gesamten Gerichtskosten in Vorkasse tragen und bekommst sie nur im Erfolgsfall (vollständig oder anteilig) erstattet. Das Verwaltungsgericht wird sich aber an einer Entscheidung gehindert sehen, sobald die Behörde den Einwand des Geheimnisschutzes auch vor Gericht einbringt und die Vorlage ungeschwärzter Akten durch so genannten Sperrvermerk verweigert. Dann kommt das Verfahren zum Stillstand, es sei denn, du oder die Behörde beantragen ein besonderes Zwischenverfahren (so genanntes In-Camera-Verfahren nach §§ 99, 189 VwGO). Dann geht die ganze Akte ans Oberverwaltungsgericht bzw. Bundesverwaltungsgericht, das die Dokumente einsieht und dann verbindlich entscheidet, ob sie geheim sind, oder nicht. Man bekommt keine Details genannt, es gibt kein Akteneinsichtsrecht und das niedere Verwaltungsgericht ist dann an den Hinweis des BVerwG / OVG gebunden. Für das Zwischenverfahren wird ein separater Streitwert festgelegt, der dann auch Auswirkungen auf am Abschluss des Verfahrens ggf. (nach-) zu zahlende Gerichtskosten hat.
Vielen Dank für die interessante Antwort. Das In-Camera-Verfahren nach §§ 99, 189 VwGO hört sich interessant an, aber da ich juristisch zu wenig bewandert bin und als Privatperson den Prozess tragen will, werde ich die Sache nicht weiter verfolgen.
Aber vielleicht gibt es ja professionellere Akteure, die dies machen können.
Ist halt ein echt komplexes Thema, wenn man bedenkt, dass selbst der Haushaltsausschuss des BUNDESTAGES nur ein geschwärztes Dokument bekommen soll.
Wenn die Parlamentarier hier schon von der Bundesregierung so wie Ponys herumgeführt werden, dann ist es als Privatperson noch mal schwieriger.
Ich sage nicht, dass es unmöglich ist, aber man muss schon das nötige Kleingeld für den Versuch haben. Alleine die Kosten beim erstinstanzlichen Verwaltungsgericht betragen >400€, da hier mindestens der Auffangstreitwert von 5.000€ zum Tragen kommt, hinzu kommt noch nicht gerade selten das Risiko von Anwaltskosten, da die Bundesregierung sich gerne durch Anwälte vertreten lässt, weil die tausenden gutbezahlten hausinternen Volljuristen sich mit den Tiefen des Verwaltungsrechts angeblich immer nicht so gut auskennen… Vielleicht einfach mal kompetentes Personal einstellen, die Anwaltskosten der Behörde sind nämlich eigentlich unnötig. Und dann kommen noch (falls man das nicht selbst macht) eigene Anwaltskosten hinzu, die sich manchmal weit über dem gesetzlichen Limit bewegen werden, weil kein Anwalt im Verwaltungsrecht nach den gesetzlichen RVG-Gebühren abrechnen will, und die meisten freie Honorarvereinbarungen treffen.
Wie gesagt, unmöglich ist es nicht. Ich habe z.B. schon vom Bundeskriminalamt die Leitfäden zu den Personengebundenen Hinweisen (PHW) aus dem Verschlussachentresor geklagt, aber das kostet Zeit, Nerven und erst mal Geld.