Bundesverwaltungsgericht - Ganz brisante Angelegenheit, denn im BVerwG gab es bei den Richtern (grds. immer d/w/m) einen maßgeblichen Personalwechsel, bei dem ich mir eigentlich nichts gedacht hätte, wenn es nicht ein Verfahren des BfDI gegen den BMI vor dem Verwaltungsgericht gäbe, bei dem der BfDI einzuklagen versucht, dass Anfragen über Frag-den-Staat an das BMI vom BMI über FdS zu beantworten sind, und eben nicht unbeantwortet bleiben dürfen, weil das BMI eine persönliche Anfrage der Personen mit Angabe der Adresse der Personen erzwingen will, und in diesem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat das BMI dem BfDI eine Sprungrevision zum BVerwG vorgeschlagen. Da haben bei mir die Alarmglocken geklingelt und ich hab dem BMI, bei dem ich selber eine Anfrage offen habe und er mir die Antwort verweigert, weil er wissen will wer ich bin, darauf hingewiesen, dass nicht das BVerwG entscheiden darf, sondern der EuGH über eine Vorabentscheidung zu ersduchen ist. Verfahrensgarantien nach Art. 83 Abs. 8 DSGVO / Rechtsvorschriften nach Art. 83 Abs. 9 DSGVO - FragDenStaat - Und meines Erachtens nach, ist das zwingend und das BVerwG dürfte darüber per Unionsrecht und per deutscher Verfassung darüber gar nicht rechtskräfitg entscheiden.
Kurz und gut: Wenn der BMI das BVerwG vorschlägt, zweifele ich stark an der richterlichen Integrität des Bundesverwaltungsgsrichts.
Ich auch, unbedingt. Wollte man nur für Gebührenreduzierung kämpfen, müsste man das in jedem Bundesland einzeln machen oder alternativ um bundeseinheitliche und niedrigere Gebühren kämpfen; so oder so müsste man sich mit einem Gesetzeswirrwarr, einer Vielzahl von Möglichkeiten und zigtausend etwaigen Kostenverhältnismäßigkeiten rumschlagen, dafür würde die Gegenseite schon sorgen.
Tritt man aber für gänzliche Gebührenabschaffung ein, dürfte dabei wenigstens eine Reduzierung und vlt. sogar überhaupt bundeseinheitliche Regelung das Mindestergebnis sein, aber auch eine gänzliche Gebührenabschaffung halte ich aktuell aus Gründen der Pandemie (zunehmende Existenznöte etc.) und wegen des Wahljahres für gar nicht so aussichtslos.
Wichtig dabei: Mal rausfinden, wie hoch denn die Einnahmen mit solchen Gebühren überhaupt sind. Wenn das bei Bund und Ländern gar nicht so viel Geld ist, was ich stark vermute, ist das ein starkes Argument; und die Gegenseite oder Bundesregeierung oder wer auch immer, dürfte eigentlich nicht wagen, damit zu begründen, dass es die Gebühren hauptsächlich deshalb gibt, weil sie vor Anfragen abschrecken sollen, und weil das so gut funktioniert, deshalb die Einnahmen so gering sind…