Der NDR will meine private Postadresse. Sie antworten erst nach fast einem Monat auf meine Mail und geben sich einfach selbst noch einen Monat Zeit.
Ich würde gerne eine Vermittlung starten. Da ich wenig Ahnung davon habe, wollte ich hier noch mal hören, was ich denn genau in die Mail schreiben soll und ob es einfach nur dumm von mir wäre, da noch mal nachzuhaken oder ob ich es tun soll.
Es stimmt mich traurig, dass der NDR so entschieden intransparent arbeitet.
Hier ist die Vorlage:
Guten Tag,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NDR-Staatsvertrag. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
LINK
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
VORNAME
Hier ist die Anfrage:
Übrigens: Nach mir haben auch andere dieselben oder ähnliche Informationen angefordert. Ich habe gesehen, dass einer denen seine Postadresse hat zukommen lassen. Hier eine Übersicht:
PS: Ich würde dem Datenschutzbeauftragen folgendes schreiben:
… weil ich der Meinung bin, dass eine Postadresse nicht angegeben werden muss und ich außerdem denke, dass hier kein begründeter Fall vorliegt, die eine gesetzliche Fristverlängerung erlaubt.
Der NDR handelt hier also leider im Rahmen des geltenden Rechts. Du kannst natürlich trotzdem um eine Vermittlung bitten, ich würde hier aber keinen Erfolg erwarten.
Noch ein Hinweis: Die URL in der Vorlage für die Vermittlung sollte nicht öffentlich gepostet werden. Sie erlaubt ggf. Zugriff auf noch nicht freigeschaltete/ungeschwärzte Inhalte (daher auch das auth in der URL).
Bei der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten haben selbige zu bedenken gegeben, dass das BVerwG das Bundes-IFG betrifft und nicht ohne weiteres auf die IFGs der Länder übertragen werden kann. Also rufe ruhig den Landesbeauftragten um Vermittlung an und frage, wie der Fall beim NDR liegt.
Ansonsten frage ich bei allen Behörden, die Postadressen sammeln, nach einer Datenschutzerklärung und nach einem Auftragsverarbeitungsvertrag, falls die Postadressen in der Cloud o.ä. gesammelt werden. Die Behörden ahnen wahrscheinlich nicht, welchen Aufwand sie sich ans Bein binden, wenn sie pauschal Postadressen abfragen und das datenschutzkonform machen wollen.
Naja, die Problematik bei der Postanschrift ist und bleibt das per Email schlichtweg kein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren durchgeführt werden kann. Nachvollziehbar ist es also irgendwie schon.
Bürgerfreundliche Behörden fragen bei mir nach, ob ich einen förmlichen Bescheid (egal ob positiv oder negativ) benötige, und wenn ich nicht vorhabe, den Bescheid anzufechten, dann richte ich das der Behörde aus und gut ist es.
Meiner Meinung nach ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf den NDR nicht anwendbar. Der Hauptgrund liegt dafür im NDR-Datenschutz-Staatsvertrag und einer fehlenden-äquivalenten Rechtsgrundlage wie § 3 BDSG. Dadurch werden die gesetzlichen Anforderungen aus Art. 6 Abs. 3 DSGVO im Staatsvertrag nicht erfüllt.
Aus den Drucksachen zum Staatsvertrag wird auch deutlich, dass für den nicht-medialen Bereich die DSGVO unmittelbar auf den NDR gelten soll. Mit dem medialen Bereich meine ich das Medienprivileg, was sich beispielsweise wie folgt ausdrückt: NDR berichtet über Person X in der tagesschau. Nach Art. 15 DSGVO möchte Person X wissen, woher die Informationen stammen und was noch über Person X gespeichert wird. Wegen des Medienprivilegs wird die Auskunft verweigert, was auch nach DSGVO rechtmäßig ist.