Da wird sich nichts drehen lassen. Die 5000 € sind fix und dagegen wird man bei IFG-Klagen auch nichts machen können.
Einzig bei überzogenen Gebühren stellt sich mir die Frage, ob da was geht: Wenn der IFG-Gebührenbescheid z.B. 250 € lautet, haben wir dann einen vergleichsweise sehr günstigen Prozess gegen den Gebührenbescheid mit Streitwert 250 €?
Wisst ihr da mehr? @arne.semsrott