Stimmt es, was hier behauptet wird?

kurz: Ja

lang: der BfDI führt dazu einen Rechtsstreit. Bis der entschieden ist, siehe kurze Antwort.

Gibt es eine Quelle zum Rechtsstreit? Damit ich mich darüber informieren kann?

In der Anfrage kommen ja auch keine Dokumente an, weil keine Postanschrift hinterlegt wurde?

Richtig, dort wird nichts weiter kommen, wenn nicht Name und Anschrift angegeben werden.

Auch die Einschaltung des BfDI wird daran nichts ändern.

“das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor.” Schreibt der Bedienstete des Bundesinnenministeriums. Das IFG Bund beinhaltet doch diesbezüglich überhaupt gar keine Vorgaben (bitte korrigiert mich), also was behauptet unser Bediensteter dort?

Das Thema wurde schon dutzende Male diskutiert, ich glaube, wir können uns das sparen.

Mit welchem Ergebnis? Wo finde ich diese Diskussionen?

Bundesbehörden verweigern ja sehr gerne die Auskunft, mit dem Argument dass sie eine persönliche Anschrift + vollständigen Namen des Antragstellers benötigen.

Ist ja oft ein Hinderungsgrund beim berechtigten Zugang zu Informationen und damit relevant und diskussionswürdig an dieser Stelle. Insofern ist dein etwas abweisend wirkender Kommentar nicht wirklich nachvollziehbar und auch nicht angemessen!

Den Forum-Thread habe ich oben verlinkt.
Außerdem verbitte ich mir eine solche Beurteilung meines Kommentars.