Staedtische Kita vom IFG abgedeckt?

Hallo,

bevor ich ins leere Laufe. Bei uns in der Kita gibt es staendig Notbetreuungen und dann munkelt man wieder, dass an so einem Tag mehr Erzieherinnen als Kinder da sind. Verstaendlicherweise aergern sich die Eltern wenn sie “moeglichst die Kinder daheim lassen sollen”. Ich denke eine angepasstere Planung wuerde vielleicht helfen ohne das grosse Problem “mehr Erzieher” loesen zu muessen.

Die Kita fuehrt schon Listen wann welche Kinder da waren und natuerlich welche Erzieher im Einsatz waren.
Frage: kann man bei einer Staedtischen Kita eine Zusammenfassung dieser Listen per Informationsfreiheitsgesetz herausbekommen ?

Zunächst mal brauchen wir das Bundesland für eine Aussage… :wink:

Moin!
Wenn dein Bundesland ein IFG hat, ist das durchaus möglich, da die städtische Kita die Gemeinde / Stadt als Träger hat.
Bei den Listen geht es aber wieder um die Daten Dritter - hier könntest du zwar ein Recht auf die Herausgabe haben, das Drittbeteiliungsverfahren wird aber wohl ziemlich teuer werden.
Gruß

Bundesland: Hessen

Ich haett ja kein Problem mich nen Laptop hinzusetzen und die Zahlen mir diktieren zu lassen.

Habe mittlerweile gelernt, dass es nicht nur “Erzieher” gezaehlt werden muessten, sondern “Fachkraft” und “Hilfskraft”. 20 Hilfskraefte allein reichen nicht :stuck_out_tongue_winking_eye:

Dann greift hier wohl das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

Könnte ggf. unter § 81 Absatz 1 Nummer 6 HDSIG greifen.
Durch das nötige Verfahren bei Beteiligung Dritter (§ 86) könnte die Anfrage aber ziemlich teuer werden.

Da Kitas wohl quasi nie direkt dem Land sondern den Gemeinden zugehörig sind, kommt es wohl darauf an, ob die Gemeinde eine IFG-Satzung erlassen hat.

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Stimmt. Entschuldige.

Dass das alles so kompliziert ist, hat auch eher mit dem unglaublich schlechten HDSIG zu tun.

Davon abgesehen, finde ich die Frage aber sehr spannend. Wie sieht es in anderen IFGs aus?

Also ich glaube wegen dem schlechten HDSIG werde ich erst andere Wege probieren.

Hier mein Gedankengang, falls wer anderst es probieren will.

  1. Listen bekommen und den Betreuungsschluessel ggf. Uhrzeit festlegen zu welcher gezaehlt wird z.B.11Uhr
    Csv Felder: Tag, WarNotbetreuungOderNormal, AnzahlFachkraefte, AnzahlHelfer, AnzahlKinder
  2. Grafik erstellen: Wann mehr Kinder abgedeckt waren als eigentlich da waren (hoffen dass nicht zu haeufig mehr Kinder als Fachkraeftemaessig erlaubt da waren)
  3. Genauer schauen ob in den Tagen wo Notbetreuung war nicht haetten mehr Kinder da sein koennen.
  4. Wenn genuegend Tage Notbetreuung mehr Plaetze gehabt haette, dann z.B. ne App erstellen wo die
    Eltern die Notbetreuungsplaetze ‘reservieren’ koennen. So sehen die Eltern ob noch was geht oder ob Sie netter Weise Kinder daheim lassen.

Die Grafik(en) wuerden vielleicht auch in der Kita Fachkraeftemangeldiskussion helfen, wobei die vermutlich auch schon ueber die Anfragen nach Kita-Plaetze abgedeckt ist.

So, herzlichen Dank fuer die nette Diskussion und FragDenStaat allgemein.

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Du brauchst ja eigentlich keine Liste mit Namen, sondern nur die Anzahl von Kindern und Betreuern. Damit dürften Drittbeteiligungsverfahren oder Datenschutz kein Hinderungsgrund mehr sein.

Sehr wohl aber die Tatsache, dass er überhaupt keine Rechtsgrundlage in Hessen hat…