Stadt antwortet nach Klageeinreichung, bleibe auf Kosten sitzen?

Ich hatte eine formlose E-Mail an eine Stadt gestellt, sie hat nicht geantwortet. Dann per De-Mail darauf hingewiesen. Mir wurde irgendwann gesagt dass eine Antwort kommen wird, zog sich aber wieder über einen Monat hin. Ich reichte Untätigkeitsklage ein. Dann kam die Antwort der Stadt. Ich schrieb wieder ans Gericht, der Klagegrund sei entfallen und ich ziehe die Klage zurück. Deren Antworten sind ja auch immer um Wochen verzögert. Ich bekam die Rechnung über 483 EUR.

Nun habe ich heute den Beschluss bekommen. Das Verfahren wird eingestellt, der Kläger trägt die Kosten. Gerade habe ich angerufen, ich muss wohl die 483 EUR bezahlen.

Ich finde es zum Kotzen, dass die Stadt sich also ganz viel Zeit gelassen hat. Und nur weil das Gericht so ewig braucht um mir die Rechnung zu schicken und dann die Klage zuzustellen, konnte die Stadt zufällig dazwischen antworten. Und daher soll ich das jetzt bezahlen.

Gibt es da noch irgendwie einen Weg das Geld oder zumindest einen Teil davon nicht bezahlen zu müssen?

Es tut mir leid das zu hören!
Tatsächlich spielt das Tempo des Gerichts keine Rolle. Sobald dich die Auskunft nach Klageerhebung erreicht, hattest du Anlass zu klagen und wirst erst nach Klageerhebung klaglos gestellt, das heißt, deinem Antrag wird entsprochen und damit deiner Klage der Wind aus den Segeln genommen.

Du hättest die Klage nicht zurücknehmen dürfen, sondern hättest den Rechtstreit für erledigt erklären müssen. Dann hätte die Behörde die Kosten tragen müssen.
Ich glaube, der Zug ist abgefahren. Aber an deiner Stelle würde ich dem Gericht schreiben, dass du eigentlich für erledigt erklären wolltest, weil die Beklagte dich nach Klageerhebung klaglos stellte. Dass du die Klage zurückgenommen hast, liegt daran, dass du juristischer Laie bist und deshalb die Begrifflichkeiten nicht kanntest. Du hättest darauf vertraut, dass ein richterlicher Hinweis kommt, wenn etwas nicht passt. Deine Interessenlage ist eigentlich klar und dein Antrag stand im Widerspruch dazu, also hätte dich das Gericht darauf hinweisen sollen; fraglich ist, ob das auch dem Gericht klar war, oder ob es nicht alles wusste, was du wusstest.

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Okay, so etwas kann ich natürlich noch schreiben. Vielleicht hat man Mitleid, aber das ist wahrscheinlich gar nicht zulässig.

Bei meiner letzten Klage hatte die Stadt nach Verlieren der Klage zugestimmt die Kosten zu übernehmen. Damit reduzierten sich die Kosten von 483 EUR auf 161 EUR reduziert. Habe ich irgendwie eine Möglichkeit hier auch den reduzierten Betrag zu bekommen?

Der Betrag wurde reduziert, weil das Verfahren nicht mit einem Urteil beendet, sondern wegen der beidseitigen Erledigungserklärung eingestellt wurde. Ob man die Gebühr auch in deinem Fall irgendwie reduzieren kann, kann ich dir leider nicht sagen.

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Ah, dann verstehe ich das mit der Erledigungserklärung nochmal besser.

Dann schreibe ich erstmal nichts zu den Kosten und bitte einfach nur darum meine vorherige Nachricht in meinem Sinne wohlwollend auszulegen.

Ich wünsche dir viel Glück dabei!

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@m.ueding Ich habe gerade etwas gefunden, das dir helfen könnte, falls die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist:

Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der VA innerhalb der Frist erlassen (§ 75 S. 4), so erklärt nicht etwa das Gericht die Hauptsache für erledigt (so aber etwa BeckOK VwGO Rn. 13), sondern der Kläger hat die Hauptsache für erledigt zu erklären; andernfalls ist die Klage mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig abzuweisen (so zutr. etwa Bader Rn. 20.1; Kopp/Schenke Rn. 19). Die Kostenentscheidung erfolgt, wenn sich der Beklagte der Erledigungserklärung anschließt, nach § 161 III (→ § 161 Rn. 29 ff.). Der Kläger kann die Klage auch zurücknehmen (§ 92), § 161 III verdrängt dabei § 155 II (Eyermann Rn. 16).
(Wysk/Buchheister, 3. Aufl. 2020, VwGO § 75 Rn. 9)

Soweit ich das verstanden habe, kann gegen den Beschluss kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Richter hat mir inzwischen auch zurückgeschrieben. Er sagte, dass diese Beschlüsse immer endgültig sind. Meine Aussage war auch eindeutig.

Allerdings habe ich jetzt den reduzierten Preis bekommen. Somit sind es nur noch 161 EUR Lehrgeld, das lässt sich verkraften.