Staatsanwaltschaft FFM lehnt IFG Anfrage ab mit HDSIG §81 Abs 1 Nr 4

Guten Abend.

Ziel der Anfrage war mehr Details zum Verkauf von Cryptowährungen durch den Generalstaatsanwalt FFM zu erhalten. Fristgemäß geantwortet, aber abgelehnt. Falls es jemand reviewen möchte …

Schade, ich war wirklich neugierig.

Schönen Abend
Peter

Könnte leider passen. Da bleibt vermutlich nur das Presserecht, falls du einen Journalisten kennst.

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Ich frage mich noch… ich will ja nicht wissen, was mit diesem Geld passiert ist, sondern wie das allgemein gehandhabt wird. Wie verkaufen die sowas? Lohnt sich eine diesbezügliche Spezifizierung der Anfrage vielleicht?

Grüße
Peter

Ja! Eventuell gibt es einen Erlass des Ministeriums oder ähnliches dazu. Unbedingt klarstellen, dass du keine konkreten Fälle anfragst, sondern interne Dienstanweisungen, Erlässe etc. wie solche Verkäufe laufen müssen.

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