Bin kein Anwalt. Enthaltene Fehler sind gewollt und dienen der Unterhaltung.
→Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
▬Anfrage nach HmbTG zur Sondergenehmigung Kiosk Holsenstraße 70
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kiosk Holstenstraße 70, Altona, hat recht ausufernde Öffnungszeiten, wie sich aus den anliegenden Bildern ergibt. Da dies entgegen §6 Abs. 2 und §7 Abs. 1 des Hamburgischen Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten “Ladenöffnungsgesetz” vom 22. Dezember 2006 steht, muss es dazu eine Sondergenehmigung geben.
Bitte senden sie mir daher eine Kopie der Sondergenehmigung sowie eine Aufstellung der dadurch für die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2017 bis 2019 generierten Einnahmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach §1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf §13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats, zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen