Ich würde gerne an den Bundeslebensmittelschlüssel herankommen. Dieser wird vom Max Rubner-Institut zusammengetragen, welcher eine Bundesoberbehörde ist und ist, soweit ich das erkennen kann, kostenpflichtig. Ich bin der Meinung, dass diese Informationen, da sie von Steuergeldern bezahlt werden, auch öffentlich verfügbar sein sollten. Ich weiß aber nicht, ob hier das Informationsfreiheitsgesetz greift.
Hat irgendjemand eine Ahnung?
Hallo! Leider funktioniert das IFG hier wahrscheinlich leider nicht wegen §9 (3):
Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
Ich nehme an, dafür eine Lizenz für 119€ zu kaufen ist hier eine ‘zumutbare Weise’.
Ein paar Gedanken, was man jetzt machen könnte:
- Fragen, wie das Datennutzungsgesetz auf den Datensatz zutrifft.
- Herausfinden, wie viel Geld das Max-Rubner-Institut mit Lizenzen im Jahr verdient und ob das in irgendeiner Relation zum Aufwand steht. Muss sich der BLS über Lizenzen finanzieren? Vermutlich wäre gesamtgesellschaftlich mehr gewonnen, wenn die Lizenzierung wegfällt und der Datensatz Open Data wird.
- die Liste mit ähnlichen Datenbanken zeigt, dass in anderen Ländern (z.B. US, UK, Frankreich) ein öffentlicher kostenfreier Zugriff ohne Login kein Problem ist. Warum nicht in Deutschland? Bisschen peinlich, das DE da unten hängt.
- Konkrete Anfragen zu Nährwerten wurden in der Vergangenheit beantwortet – ironischerweise mit einem Verweis auf die US-Datenbank, weil die deutsche wohl fehlerhaft war…
- Wenn jemand die deutsche Datenbank hat und uns zukommen lässt, könnten wir prüfen, inwiefern sie unter die Bedingungen der FragDenStaat-Bibliothek fällt. Gerade bloße Faktensammlungen sind ja z.B. gar nicht schutzfähig.
Hi!
Danke für die ausführliche Antwort. Zu den ersten beiden Punkten: Das findet man heraus, indem man beim Max-Rubner-Institut anfragt? Oder gibt es da eine andere Stelle?
Genau, das Max-Rubner-Institut sollte das beantworten können.
Ich sehe grade, dass ein ähnlicher Antrag bereits gestellt wurde:
Laut der Antwort handelt es sich nicht um Rohdaten, weshalb anscheinend das Open Data-Gesetz (ich nehme an, das ist das Datennutzungsgesetz?) nicht greift.
Die Lizenzgebühren fließen in die Qualitätsverbesserung des BLS.
Heißt das, man kann nichts machen?
Die Anfrage hat ja leider wenig IFG-Character (nicht nach Dokumenten gefragt, sondern eher nach Auskünfte).
Offen bleibt auch, wie viel durch Lizenzen eingenommen wird. Die Kosten werden ja genannt: 283.846,27 Euro, (gar nicht so viel). Die Frage bleibt, ob die Lizenzeinnahmen dazu in Relation stehen.
Und bezüglich des DNG: vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit an die Rohdaten zu kommen, die dem zugrunde liegen? Vermutlich schwierig, wenn da auch lizenzpflichtige Datenbanken drinhängen. Diese „teils sehr komplexen und aufwendigen Verfahren“, die da angeblich angewendet wurden, führen offenbar trotzdem zu Fehlern (wie in der Ahorn-Sirup-Anfrage zu sehen).
Wegen der relativ überschaubaren Kosten, ist eine Veröffentlichung als Open Data wohl eher eine politische Willensfrage. Ggf. würde eine Aktion, wie in meinem letzten Stichpunkt angedeutet, da Bewegung reinbringen.