Sicherheit bei Kosten

Moin,

wenn man eine IFG Anfrage stellt, die Kosten erzeugen wird, wie kann diese am besten übernommen werden?
Ist man auf der sicheren Seite, indem man “Ich übernehme die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von [genannte Summe]”, oder kann die Behörde Ihre Meinung ändern und einen höheren Gebührenbescheid versenden?

Speziell

Gilt die “30-Minuten-Regel” nur bei Anfragen, bei denen keine Schwärzung vorgenommen werden muss oder betrifft dies allgemein den Verwaltungsakt in der Dauer? (Hier 1.3.1 “einfacher Fall”, 1.3.3 “bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen (§ 10 Abs. 2 IFG)”)

Viele Grüße

Moin.

Nein, sowas ist eher schwierig. Da wären wir beim Thema “Antrag unter Voraussetzungen” und sowas kennt das IFG nicht.

Die “30-Minuten-Regel” beschreibt den gesamten Verwaltungsakt. Ist aber eben keine strickte Regel, sondern mehr eine Empfehlung.

Bei deiner Anfrage konkret würde ich von keiner Kostenfreiheit ausgehen.

Normalerweise sagt man das ein Drittbeteiligungsverfahren direkt Kosten erzeugt.