Hallo,
ich habe eine Anfrage an das Bundeskanzleramt gestellt, bei der ich die Kommunikation mit dem Pharmakonzern Lilly zu dessen neuen Werk in Alzey und dem Medizinforschungsgesetz begehre. Hintergrund ist, dass in Deutschland bislang die Erstattungspreise für Medikamente, die die Krankenkassen mit Pharmakonzernen verhandeln, veröffentlicht werden. Die Pharmaindustrie fordert schon länger, diese Preise zu wie in anderen Staaten zu verheimlichen. Die Krankenkassen befürchten, dass wenn die Preise nicht mehr öffentlich seien, Ärzte vermehrt teure Originalpräparate verschreiben, statt preisgünstige Nachahmerprodukte zu verordnen, was zu Mehrkosten bei den Krankenkassen führen würde.
Das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach hat mit seinem mittlerweile vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf für ein Medizinforschungsgesetz vertrauliche Erstattungspreise ermöglicht. Medienberichte sehen einen Zusammenhang mit dem neuen Werk des Pharmakonzerns Eli Lilly in Alzey, weshalb auch vom „Lex Lilly“ gesprochen wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich Informationen befreien. Da auch Bundeskanzler Olaf Scholz beim Spatenstich des neuen Werks anwesend war, kann ich mir gut vorstellen, dass auch im Bundeskanzleramt interessante Informationen vorhanden sind.
Das Bundeskanzleramt hat mich gebeten, meine Anfrage zu konkretisieren, wer als Vertreter des Unternehmens anzusehen ist. Mein Konkretisierungsversuch genügte ihm jedoch nicht.
Zunächst weise ich mit Bezug auf mein Schreiben vom 10. Juli 2024 erneut darauf hin, dass im Rahmen eines IFG-Antrags von Seiten der Behörde nicht zu ermitteln ist, wer Vertreter eines bestimmten Unternehmens war oder ist oder über welche Tochtergesellschaften ein Unternehmen verfügt. Die Recherche wird daher ausschließlich nach dem von Ihnen vorgegebenen Unternehmensnamen „Lilly Deutschland GmbH" bzw. nach den Begriffen „Tochtergesellschaften der Lilly Deutschland GmbH" erfolgen.
Meine Aussage, dass Mitarbeiter des Unternehmens als dessen Vertreter anzusehen seinen, hat dem Bundeskanzleramt anscheinend nicht genügt. Ich weiß aktuell nicht, worin die Behörde die Unklarheiten und Probleme beim ausfindig machen der Informationen sieht und wie ich meine Anfrage konkretisieren kann, sodass ich ihren Vorstellungen entspreche.
Eigentlich möchte ich die gesamte Kommunikation mit dem Konzern zu dem Thema anfragen, unabhängig von der Rechtseinheit, bei der die einzelnen Mitarbeiter angestellt sind. Nach dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 im Bundesanzeiger scheint die genannte „Lilly Deutschland GmbH" vor allem im Vertrieb von Medikamente und nicht in der Forschung und Produktion tätig zu sein, weshalb es wahrscheinlich nicht sinnvoll war, die Gesellschaft zu nennen. Aber wie kann ich ausdrücken, dass mich die Kommunikation mit dem gesamten Konzern interessiert, wenn das Bundeskanzleramt einem Konzern keine Tochterunternehmen zuordnen kann?