Schwaerzung von Verschlusssachen (VS-NfD) moeglich?

hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen damit, Verschlusssachen (VS-NfD) anzufragen, die Anfrage verweigert zu bekommen (soweit vermutlich bekannt) und dann aber geschwaerzten Zugang zu dem Dokument zu bekommen? Oder koennen VS nicht geschwaerzt werden und die Auskunft damit vollstaendig verweigert werden? Wenn da wer Urteile zu hat wuerde mir das weiterhelfen! :slight_smile:

Konkret geht es um diese Anfrage: Handlungsanweisung Umgang mit Aktionen der Letzten Generation - FragDenStaat. Der LfDI BW ist leider der Meinung, VS koennen auch geschwaerzt nicht herausgegeben werden…

LG

Tatsächlich ist es relativ üblich im Rahmen des IFG nochmal zu prüfen, ob eine geschwärzte Herausgabe möglich ist. Ich würde aber meinen, zu dieser Prüfung ist die Behörde nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich darum gebeten wird.

Die Rechtsprechung ist nach meiner Kenntnis, dass es auf den Vermerk VS nicht ankommt, sondern darauf, ob die Informationen tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind. Im Zweifelsfall kann vor Gericht ein In-Camera-Verfahren beantragt werden, dann guckt eine höhere Instanz in die Dokumente, ohne dass der IFG-Kläger die Dokumente zu sehen bekommt. Hier ein Beispiel, wo das BKA eine Verschlusssache geltend gemacht hat, aber dem Gericht nicht erklären konnte, warum der Inhalt geheim bleiben sollte. Das Gericht hat daher die Herausgabe angeordnet und das BKA hat das Dokument daraufhin mit wirklich überflüssigen Schwärzungen übersendet:

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hm, danke euch. Ich hatte ja schon von vornerein darum gebeten, zu prüfen, ob der Zugang mit Schwärzungen möglich wäre. Und es gibt jede Menge Rechtsprechung, wo Gerichte VS-Einstufungen aufrechterhalten oder gekippt haben, aber darum geht es mir ja gerade nicht, weil ich die VS-Einstufung an sich für durchaus rechtfertigbar halte - ich will aber trotzdem den Teil des eingestuften Dokuments, der nicht schützenswert ist.

Habe mich jetzt nochmal in das Thema eingegraben (siehe neueste Nachricht der Anfrage) und finde die Rechtsprechung eigentlich recht vielverversprechend, und auch vom Sinn her fände ich es schwer zu begründen, dass eine VS-Einstufung ein ganzes Dokument sperrt…

mal sehen was der LfDI dazu sagt!

Das habe ich tatsächlich nicht gesehen, spannend das sie dem überhaupt nicht nachkommen.
Ich würde mal ganz einfach sagen: Das Gericht wird das Ding kippen - selbst wenn du am Ende eine zu 3/4 geschwärzte Handlungsanweisung kriegst.