Schwärzung von Behördenmitarbeiter*innen in Hessen

Ich habe eine (nicht öffentliche) IFG-Anfrage an die Stadt Darmstadt gestellt. Die Stadt hat in dem herausgegebenen E-Mail Verlauf allerdings einige E-Mail Adressen, Namen, Funktionen oder Abteilungen / Namen der Büros geschwärzt. Teilweise sieht es so aus, als wäre auch der Name der Bürgermeisterin geschwärzt worde.

Sind diese schwärzungen zulässig? Gibt es dazu Rechtssprechung auf die ich verweisen kann?

Das FragDenStaat Handbuch sagt, dass das HDSIG den Zugang zu Personenbezogenen Daten relativ streng regelt. Deshalb bin ich mir unsicher.

Grundsätzlich würde ich sagen, geht es hier ja nicht um Informationen zu dritten, sondern zu Mitarbeitenden aus der Behörde oder sogar Träger politischer Ämter. Da sollte mein Informationsanspruch schon höher wiegen als ein Schutzinteresse der personenbezogenen Daten von Behördenmitarbeiter*innen.

Ich habe da zum IFG genau zu dem Thema am VG Köln eine Klage laufen:

2024_08_14_Mi__13_K_5164_24__VG_Koeln_Duerfen_Namen_und_E_Mail_Adressen_in_Akten_alle_geschwaerzt_werden

Dein Link ist kaputt ^^