Die Kommunalverwaltung Hennef hält es schon seit längerem nicht für nötig mir auf informelle Anfragen zu verkehrsrechtlich merkwürdigen Stellen zu antworten. Wenn man mit Klagen droht, verschwinden meine E-Mails plötzlich nicht mehr im Spam-Filter. Auf mich wirkt das suspekt und vor allem unkooperativ.
Um die Verwaltung nun zu etwas Bewegung zu zwingen habe ich zwei IFG-Anfragen gestellt. Bei der ersten Anfrage geht es einfach nur um ein fehlendes Verkehrzeichen.
Bei der zweiten Anfrage geht es um eine wirklich mies gestaltete Kreuzung bei der der Radverkehr wohl ziemlich vergessen worden ist.
In den Anfragen habe ich Fragen gestellt, die mir eigentlich schnell anhand der Akten zu beantworten seien. Ich bekam jetzt allerdings ein Schreiben von der Rechtsabteilung, in dem man den Aufwand für das Einholen der Informationen auf 6 Stunden schätzt. Mit angesetzten Kosten von 70 EUR/h kommen sie auf den Betrag von 420 EUR. Allerdings wissen sie selbst nicht genau, wie lange das dauern wird und die Kosten könnten auch noch viel höher sein.
Das Ziel der Anfrage ist vor allem um die Stadt dazu zu bringen die Situation vor Ort zu verbessern. Mit einer IFG-Anfrage habe ich erstmal kein Kostenrisiko, das ich mit einer Verwaltungsklage allerdings hätte. Die Verwaltung hatte meine E-Mails bisher auch ignoriert.
Welche sinnvollen Optionen habe ich nun, außer die Anfragen zurückzuziehen oder der Stadt Hennef Geld dafür zu geben, dass sie erst auf Nachfrage ihren Job machen?
Das hier ist das Schreiben der Stadt:
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)
Straßenverkehrszeichen / Radwegführung
Sehr geehrter Herr Ueding,
ich nehme Bezug auf Ihre Auskunftsbegehren vom 06.08.2023 über das Portal www.fragdenstaat.de mit der Anfragennummer # 285594 und # 285578. Sie stellen Anträge auf Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW.
Ihre Anfrage lautete:
…
Ich beabsichtige, Ihnen die beantragten amtlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern diese Informationen der Stadt Hennef (Sieg) vorliegen und die Informationen unter Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter zugänglich gemacht werden können.
Entsprechend Ihres Hinweises im Antrag teile ich ihnen vorab mit, dass ich davon ausgehe, dass es sich bei einer positiven Beantwortung Ihrer Anfrage nicht um eine einfache und somit gebührenfreie Amtshandlung handelt.
Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus $ 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach $ 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. 8 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs.
Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen.
Der aktuell geschätzte Zeitaufwand für eine Vor-Ort-Recherche und Aufbereitung beläuft sich auch ca. sechs Stunden. Gemäß den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren (Runderlass des Ministeriums des Innern - 14-36.08.06 - Vom 17. April 2018) wird zur Berechnung des Verwaltungsaufwandes ein Stundensatz für eine Sachbearbeitung für die Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) ein Stundensatz von 70,00 EUR empfohlen. Bei sechs Stunden ergibt sich somit ein Aufwand von 420 EUR. Die hieraus resultierende Gebühr wird sich voraussichtlich am unteren Mittelfeld des Gebührenrahmens orientieren. Die genaue Festsetzung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Tatsache, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt grundsätzlich nicht zu einer Befreiung, da vom Befreiungstatbestand des $ 2 VerwGebO IFG NRW insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst sind. Sollten Ihre Anträge abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.
Bitte teilen Sie mir mit, welchen Fortgang das Verfahren nehmen soll.