Hi, es gibt grds. drei Möglichkeiten, damit du den Schriftverkehr rechtssicher auch elektronisch einreichen kannst, mit d/einer normalen eMail geht es nicht:
- Du meldest eine eigene DE-Mail an, dann kannst du mit Behörden und Gerichten, die auch eine DE-Mail haben (nicht viele glaube ich), darüber kommunizieren, das funktioniert wie eMails auch, ist aber bei Gericht ein qualifiziert anerkannter Versandweg; Anlagen signierst du persönlich und hängst die als pdf dran oder du besorgst die noch eine qualifizierte elektronische Signatur für die Dokumente, das ist etwas kompliziert bei De-Mail find ich.
Um eine DE-Mail zu bekommen, meldet man sich jedenfalls mit Personalausweis etc. an; es gibt verschiedene Anbieter wie die Telekom, web. de und weitere, schau mal im Internet. - Oder du meldet dich bei pdf24.org an, darüber kannst du kostenlose Faxe online verschicken, ich glaube, das geht auch an Gerichte.
- Oder du meldest dich zum elektronischen Behördenpostfach mit qualifiziertem EGVP-Client über den safe-Versanddienst der Bundesnotarkammer an; dazu brauchst du noch Zertifikat und z.B. eine dng-Signaturkarte oder ähnliches; auch alles etwas kompliziert, aber wenn man es denn erstmal hat, eigentlich ganz praktisch.
Ich hab alle drei Lösungen, arbeite meistens mit dem Fax oder dem Behördenpostfach - Achtung: dort den qualifizierten Versand wählen und bestenfalls voreinstellen! - und unterschreibe alle Dokumente persönlich und versende sie dann qualifiziert.
s.a. § 130a ZPO und Hinweise dazu