SAFE-ID eines Gerichts für EGVP

Hi, es gibt grds. drei Möglichkeiten, damit du den Schriftverkehr rechtssicher auch elektronisch einreichen kannst, mit d/einer normalen eMail geht es nicht:

  1. Du meldest eine eigene DE-Mail an, dann kannst du mit Behörden und Gerichten, die auch eine DE-Mail haben (nicht viele glaube ich), darüber kommunizieren, das funktioniert wie eMails auch, ist aber bei Gericht ein qualifiziert anerkannter Versandweg; Anlagen signierst du persönlich und hängst die als pdf dran oder du besorgst die noch eine qualifizierte elektronische Signatur für die Dokumente, das ist etwas kompliziert bei De-Mail find ich.
    Um eine DE-Mail zu bekommen, meldet man sich jedenfalls mit Personalausweis etc. an; es gibt verschiedene Anbieter wie die Telekom, web. de und weitere, schau mal im Internet.
  2. Oder du meldet dich bei pdf24.org an, darüber kannst du kostenlose Faxe online verschicken, ich glaube, das geht auch an Gerichte.
  3. Oder du meldest dich zum elektronischen Behördenpostfach mit qualifiziertem EGVP-Client über den safe-Versanddienst der Bundesnotarkammer an; dazu brauchst du noch Zertifikat und z.B. eine dng-Signaturkarte oder ähnliches; auch alles etwas kompliziert, aber wenn man es denn erstmal hat, eigentlich ganz praktisch.

Ich hab alle drei Lösungen, arbeite meistens mit dem Fax oder dem Behördenpostfach - Achtung: dort den qualifizierten Versand wählen und bestenfalls voreinstellen! - und unterschreibe alle Dokumente persönlich und versende sie dann qualifiziert.

s.a. § 130a ZPO und Hinweise dazu